11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tabelle II Krankheit - SachleistungenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland3. Freiwillig Versicherte Für Selbständige betrifft die Versicherungspflichtlediglich die "großenRisiken". Gegen "kleine Risiken"können sich Selbständige freiwilligbei einer Versicherung auf Gegenseitigkeitabsichern.Nicht anwendbar: universelles Systemfür die gesamte Bevölkerung.Grundsätzlich Vorversicherungszeiterforderlich.Keine freiwillige Versicherung.3. Freiwillig Versicherte4. AnspruchsberechtigteFamilienmitgliederUnter bestimmten Voraussetzungensind unterhaltsberechtigte Familienmitgliederdes Versicherten anspruchsberechtigt.Universelles System für die gesamteBevölkerung: alle Einwohner sind individuellgesichert.Ehegatte und Kinder, deren monatlichesEinkommen nicht über € 325liegt, soweit sie nicht selbst versichertoder hauptberuflich selbständigsind. Altersgrenzen für Kinder. Bestimmteweitere Ausschlüsse.Geschiedene Ehepartner könnensich innerhalb von 3 Monaten nachRechtskraft des Scheidungsurteilsweiterversichern (Vorversicherungszeiterforderlich).Unterhaltsberechtigte Familienmitgliederdes Versicherten sind anspruchsberechtigt.4. AnspruchsberechtigteFamilienmitgliederBedingungen1. WartezeitDer Nachweis der Zahlung der Mindestbeiträgefür das abgelaufeneJahr berechtigt in der Regel zu Leistungenim folgenden Kalenderjahr.6 Wochen für Neubürger. Keine Wartezeit. Ausnahme: Erfüllungder Anspruchsvoraussetzungenfür Versorgung mit Zahnersatz (beibestimmtem Personenkreis).50 beitragspflichtige Arbeitstage imvorausgegangenen Jahr bzw. in denersten 12 Monaten innerhalb derletzten 15 Monate vor Krankheitsbeginn.Bedingungen1. Wartezeit2. Dauer der KostenübernahmeUnbegrenzt, solange die Anspruchsvoraussetzungenerfüllt sind.Unbegrenzt.Unbegrenzt. Bei Ausscheiden ausder Versicherung enden die Leistungengrundsätzlich mit dem Ende derMitgliedschaft; bei Versicherungspflichtigenbesteht Anspruch aufLeistungen für längstens einen Monatnach Ende der Mitgliedschaft.Unbegrenzt.2. Dauer der Kostenübernahme116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!