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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VI AlterBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandKumulationmit ErwerbseinkommenWird die Rente erstmals 2002 ausgezahlt,ist eine Kumulierung gestattet,sofern das Erwerbseinkommennicht mehr als € 7.421,57 bzw.€ 10.845,34 pro Jahr (Bruttoeinkommenbei abhängiger Beschäftigung)oder € 5.937,26 bzw.€ 8.676,27 pro Jahr (Nettoeinkommenbei selbständiger Tätigkeit) - jenachdem ob der Berechtigte dasPensionsalter erreicht hat oder nicht- beträgt. Falls unterhaltsberechtigteKinder vorhanden sind, erhöhen sichdie Grenzen auf € 11.132,37 bzw.€ 14.556,14 oder auf € 8.905,89bzw. € 11.644,90.Liegt das Erwerbseinkommen umweniger als 15% über diesen Grenzen,wird die Rente um den Prozentsatzgekürzt, um den die jeweiligeGrenze überschritten wird. Liegt dasErwerbseinkommen mehr als 15%über den Grenzen, wird keine Rentegezahlt.Volksrente (Folkepension):Der Grundbetrag (grundbeløb) derRente hängt vom Erwerbseinkommendes Rentenempfängers ab. Erwird jeweils um DKK 30 (€ 4,04) fürjedes Erwerbseinkommen von DKK100 (€ 13) oberhalb der jährlichenGrenze von DKK 230.300 (€ 31.008)gekürzt.Die Rentenzulage (pensionstillæg)wird um 30% jeglicher Einkünfte(sowohl des Rentners wie seinesPartners) oberhalb der jährlichenGrenze von DKK 102.000 (€ 13.733)pro Person bei Verheirateten bzw.von DKK 50.800 (€ 6.840) bei Alleinstehendengekürzt. Ist der Ehepartnernicht Rentner, so werden seineEinkünfte bis zu DKK 159.000(€ 21.408) nicht angerechnet.Zusatzrente (arbejdsmarkedets tillægspension,ATP):Kumulierung ohne Einschränkungzulässig.Kumulierung möglich. Weiterarbeitvor Vollendung des 65. Lebensjahresbei einer Vollrente beschränktauf Entgelt von monatlich € 325.Bei einer Teilrente gibt es neben einerallgemeinen eine individuelleHinzuverdienstgrenze, die vom versichertenEntgelt der letzten 3 Kalenderjahrevor dem Rentenbeginnabhängig ist.Kumulierung mit Einkünften ausmöglich. Die Tätigkeit muss beimVersicherungsträger deklariert werden.Rentenbeginn vor dem 05.01.1999:Ohne Altersbegrenzung wird der Teilder Rente, der im Monat € 734 übersteigt,um 70% gekürzt.Rentenbeginn ab dem 05.01.1999:• Wird die Erwerbstätigkeit im Alterunter 55 Jahren (Männer undFrauen) wieder aufgenommen, soruht die Rente bis zur Vollendungdes 55. Lebensjahres.• Wird die Erwerbstätigkeit im Alterab 55 Jahren (Männer und Frauen)wieder aufgenommen, so wird derTeil der Rente, der im Monat € 734übersteigt, um 70% gekürzt.Kumulationmit Erwerbseinkommen324

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