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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VII HinterbliebeneLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichAnwendungsbereich1. Säule:alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmerund Selbständige) sowie alle nichterwerbstätigenEinwohner.2. Säule:• Arbeitnehmer und Arbeitslose, diedas 17. Altersjahr vollendet haben,in der 1. Säule beitragspflichtigsind und mehr als CHF 25.320(€ 17.428) Jahreseinkommen aufweisen.Der Arbeitnehmer muss fürden Ehegatten oder für Kinder sorgenoder Unterhaltspflichten gegenüberdem getrennt lebendenEhegatten erfüllen.• Freiwillige Versicherung für nichtbeitragspflichtige Arbeitnehmerund für selbständig Erwerbstätige,die Arbeitnehmer beschäftigen.Pflichtversicherung für alle Personen,die einen Beruf ausüben (abhängigbeschäftigt oder selbständig).Freiwillige Versicherung möglich.Alle Einwohner unter 65 Jahren, unabhängigvon Einkommen oder Nationalität.Ferner sind alle Personenunter 65 Jahren, die in den Niederlandenals Arbeitnehmer arbeitenund folglich Lohnsteuer zahlen,ebenfalls versichert.Alle Einwohner.• Alle gegen Entgelt beschäftigtenArbeitnehmer, Lehrlinge.• In den Betrieben Selbständiger mitarbeitendeFamilienangehörige.• Freie Dienstnehmer: Personen, diezwar keinen Arbeitsvertrag haben,im Wesentlichen aber wie ein Arbeitnehmertätig sind (z.B. keineeigene betriebliche Struktur, persönlicheLeistungserbringung).• Freiwillig Versicherte.Ausnahmen von derVersicherungspflicht1. Säule:diplomatische Vorrechte; gleichzeitigeausländische Versicherung;kurze Versicherungszugehörigkeit.2. Säule:Bspw. Arbeitnehmer, die bereits obligatorischversichert sind oder imHauptberuf eine selbständige Tätigkeitausüben; Arbeitnehmer, die zumindestens zwei Dritteln invalid sind;bei Doppelbelastung (gleichzeitigerVersicherungsschutz im Ausland).Personen, die ihre berufliche Tätigkeitüber einen vorab festgelegtenZeitraum von höchstens drei Monatenpro Kalenderjahr nur gelegentlichund nicht gewohnheitsmäßig ausüben,sind von der Versicherungspflichtbefreit.Eine selbständige Erwerbstätigkeitist versicherungsfrei, wenn das Einkommenaus der Berufstätigkeithöchstens einem Drittel des Mindestlohns(salaire social minimum)entspricht.Keine Ausnahmen. Keine Ausnahmen. Geringfügigkeitsgrenze (monatlich€ 309,38). Das Entgelt aus mehrerenTätigkeiten wird zusammengerechnet;freiwilliger Beitritt bei Versicherungsfreiheitmöglich.340

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