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MISSOC Archiv 2003

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Hinterbliebene Tabelle VIISpanien Frankreich Irland Island ItalienPflichtversicherung für alle Arbeitnehmer.Pflichtversicherung für Arbeitnehmerund Gleichgestellte.Mit wenigen Ausnahmen alle Arbeitnehmerab vollendetem 16. Lebensjahrin einem BeschäftigungsoderAusbildungsverhältnis und alleSelbständigen.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Alle Einwohner.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Alle versicherten Arbeitnehmer, Arbeitgeberund Selbständige im Altervon 16-70 Jahren.Pflichtversicherung für alle in derPrivatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer.Für Landwirte, Teilpächter,Handwerker und Kaufleute existiertein vom Nationalen Institut für SozialeSicherheit (Istituto Nazionale dellaprevidenza sociale, INPS) verwaltetesSondersystem.AnwendungsbereichEine geringfügige Beschäftigung, dieaufgrund der Arbeitsstunden unddes Entgelts nicht als Tätigkeit zurSicherung des Lebensunterhalts betrachtetwird, ist von der Versicherungspflichtausgenommen.Keine Ausnahmen.Personen mit einem Wochenverdienstvon weniger als € 38 undSelbständige mit einem Jahreseinkommenunter € 3.174.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Keine Ausnahmen.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Keine Ausnahmen.Keine Ausnahmen.Ausnahmen von derVersicherungspflicht339

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