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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VI AlterBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandBesteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungenDie Leistungen unterliegen in vollerHöhe der Besteuerung.Renten werden wie Arbeitseinkommenbesteuert.Volksrente (Folkepension):Grundbetrag (grundbeløb) und Rentenzulage(pensionstillæg) unterliegender Besteuerung.Zusatzrente (arbejdsmarkedets tillægspension,ATP):unterliegt der Besteuerung.Leistungen unterliegen grundsätzlichder Besteuerung.Partielle Besteuerung: Besteuertwird nur der Ertragsanteil der Rente.Dieser ist vergleichbar einem Zinsertrag,der auf ein durch Beitragsleistungangesammeltes Kapital gutgeschriebenwird. Die Höhe des Ertragsanteilsist abhängig vom Lebensalterbei Rentenbeginn.Liegen keine sonstigen Einkünftevor, bleiben Renten häufig steuerfrei.Die Leistungen unterliegen grundsätzlichder Besteuerung.Steuerbefreiung für bestimmte Personen:Kriegsversehrte, Kriegsopferund ihre Familien, Blinde und Querschnittsgelähmte.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungen2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Steuerbefreiung, jedoch Steuerermäßigungbei Einkommen untereiner bestimmten Grenze.Der Grundbetrag der Steuerermäßigungentspricht der Steuer, die einLeistungsempfänger ohne sonstigessteuerpflichtiges Einkommen und ohneUnterhaltspflicht zu zahlen hätte,wobei jedoch zwischen allein stehendenund verheirateten Empfängernunterschieden wird. DieserGrundbetrag wird anschließend jenach Nettogesamteinkommen undFamilienstand (Alleinstehende, Paaremit oder ohne Kinder) begrenzt.Bis zu diesen Nettoeinkommensgrenzenist die auf die Sozialleistungentfallende Steuerermäßigung unbegrenzt,so dass die Sozialleistungfolglich nicht besteuert wird.Keine Einkommensgrenze, keineSteuerermäßigung.Das Existenzminimum ist in jedemFall steuerfrei. Das steuerfrei zustellende Existenzminimum (Grundfreibetrag)beträgt im Jahre <strong>2003</strong>€ 7.235 für Alleinstehende und€ 14.470 für Verheiratete.Besteuerung ab einem Jahreseinkommenvon € 10.000. Erhöhungdieser Schwelle je nach Kinderzahl:1 Kind: € 1.0002 Kinder: € 2.0003 Kinder: € 10.0004 Kinder: € 11.0002. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigung3. Sozialabgabenvon der Rente328• Abzug von 3,55%, sofern die monatlicheRente dadurch nicht unter€ 1.269,89 bzw. falls keine Unterhaltsverpflichtungenbestehen unter€ 1.071,50 sinkt.• Solidaritätsbeitrag (cotisation de solidarité/solidariteitsbijdrage)von 0bis 2% je nach Unterhaltsverpflichtungenund Bruttoeinkommen,der auf sämtliche gesetzlichenund sonstigen Renten erhobenwird. Die Rente darf dadurchnicht unter einen Monatsbetrag von€ 1.423,80 (Haushalt) bzw.€ 1.139,04 (allein stehend) sinken.Keine Sozialabgaben.Der Krankenversicherungsbeitragsanteilfür den Rentner bestimmt sichnach dem jeweiligen Beitragssatzder Krankenkasse.Der Pflegeversicherungsbeitragsanteilbeträgt für den Rentner 0,85%.Bei Renteneinkommen Sonderbeiträge(bis zum 1.1.2008) zum Solidaritätskontoder Sozialversicherungsträger:Renten bis € 397 sind beitragsfrei.Gestaffelte Beiträge bei Renteneinkommenüber € 397:• 1% bis zu € 397.• 2% zwischen € 397 und € 587.• 3% zwischen € 587 und € 881.• 4% zwischen € 881 und € 1.174.• 5% auf Beträge ab € 1.174.3. Sozialabgabenvon der Rente

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