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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IX FamilienleistungenBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandErziehungsgeld1. GrundprinzipienKeine besondere Leistung.Elternurlaub: Steuerfinanziertes universellesSystem.samte Wohnbevölkerung.Steuerfinanziertes System für die ge-Erziehungsgeld: SteuerfinanzierteLeistung, die die Kommunen Elterngewähren können, die ihre Kinderselbst aufziehen und keine entsprechendeEinrichtung in Anspruchnehmen.Keine besondere Leistung.Erziehungsgeld1. Grundprinzipien2. Anwendungsbereich:Berechtigte PersonenNicht anwendbar.Elternurlaub: Eltern eines Kindesunter 9 Jahren haben Anspruch aufBeurlaubung zur Kinderbetreuung.Erziehungsgeld: Eltern eines Kindesim Alter von 24 Wochen bis zu 6Jahren. Die Kommunen können engereAltersgrenzen festsetzen.Berechtigt sind Mütter bzw. Väter,die nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätigsind (bis zu 19 Stunden/wöchentlichbzw. für ab01.01.2001 geborene Kinder 30Stunden) und die das Kind erziehen.Nicht anwendbar.2. Anwendungsbereich:Berechtigte Personen3. Bedingungen Nicht anwendbar. Elternurlaub: Erwerbstätige (Arbeitnehmerund Selbständige), Arbeitsloseund Bezieher der Mindestsicherung,die die Bedingungen für einenAnspruch auf Krankengeld erfüllen.Erziehungsgeld: kann für eine Periodevon 8 Wochen bis zu einemJahr gewährt werden. Das berechtigteElternteil muss mindestens 7 inden letzten 8 Jahren in Dänemarkseinen Wohnsitz gehabt haben.Keine Kumulierung mit einem Arbeits-oder Transfereinkommen. EinHaushalt kann maximal für 3 KinderLeistungen beziehen, wobei der Gesamtbetragden Maximalbetrag desMutterschaftsgeldes nicht übersteigendarf.Es gelten Einkommensgrenzen. DieEinkommensgrenze für Verheirateteliegt in den ersten sechs Lebensmonatenbei € 51.130, bei anderen Berechtigtenbei € 38.350 pro Jahr. Abdem 7. Lebensmonat liegt sie bei€ 16.470 für Verheiratete und bei€ 13.498 für andere Berechtigte, dieo.a. Einkommensgrenzen erhöhensich um einen Kinderzuschlag für jedesweitere Kind des Berechtigten.Die Höhe des Zuschlages richtetsich nach dem Geburtsjahr des Kindes,für das Erziehungsgeld gewährtwird: 2001 € 2.454; 2002 € 2.797;<strong>2003</strong> € 3.140.Nicht anwendbar.3. Bedingungen4. Leistungsbeträge Nicht anwendbar. Elternurlaub: 60% der Leistung derArbeitslosenversicherung.Erziehungsgeld: maximal 85% derNetto-Kosten einer Unterbringungdes Kindes in einer kommunalenEinrichtung. Maximal sind Leistungenfür drei Kinder möglich.€ 307 monatlich in den ersten 24Lebensmonaten des Kindes.Alternativ zum monatlichen Erziehungsgeldin Höhe von bis zu € 307über einen Zeitraum von 24 Monatenerhalten Eltern, die sich für eine verkürzteBezugsdauer von 12 Monatenentscheiden, bis zu € 460.Nicht anwendbar.4. Leistungsbeträge442

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