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MISSOC Archiv 2003

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werben somit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen.Wenn sie zusätzlich die notwendigen Voraussetzungenerfüllen, haben sie einen Anspruch auf Leistungenbei Arbeitslosigkeit.VEREINIGTES KÖNIGREICHGrundprinzipienIm Vereinigten Königreich umfasst das allgemeine Sicherungssystemgrundsätzlich auch die Selbständigen. Ineinzelnen Regelungen gelten Sonderbestimmungen fürSelbständige, wobei aber innerhalb der Gruppe derSelbständigen nicht weiter unterschieden wird.Landwirte, Handwerker und GewerbetreibendeFinanzierungDie Sozialversicherungsbeiträge sind für Selbständige(anders als für Arbeitnehmer) nach drei Einkommensklassengestaffelt: Selbständige mit einem Jahresgewinnbis zu GBP 4.025 (€ 6.173) können eine Befreiung vonder Beitragspflicht beantragen. Selbständige mit einemJahresgewinn über GBP 4.025 (€ 6.173) zahlen wöchentlicheinen Pauschalbeitrag von GBP 2,00 (€ 3,07).Darüber hinaus zahlen diejenigen Selbständigen mit einemJahresgewinn zwischen GBP 4.615 (€ 7.078) undGBP 30.420 (€ 46.656) ebenfalls einen entgeltbezogenenBeitrag von 7%.Die Finanzierung der Familienleistungen erfolgt gemäßder Regelungen des allgemeinen Systems; sie werdenaus Steuern finanziert.Krankheit und Mutterschaft: SachleistungenIm Nationalen Gesundheitsdienst NHS haben alle Einwohner(Selbständige mit eingeschlossen) einen Anspruchauf eine Gesundheitsversorgung auf der Grundlagedes medizinischen Bedarfs. Diese ist grundsätzlichkostenfrei (der Anspruch ist nicht an die Zahlung von Sozialversicherungsleistungengebunden). Die Leistungenbeinhalten allgemeine medizinische Leistungen (einschließlichder Versorgung durch die Hausärzte), Krankenhausversorgungim akuten Fall und die Versorgungdurch Bezirkskrankenschwestern oder Krankenschwesternder kommunalen Psychiatrie. Auf einige Leistungenwerden Abgaben erhoben, beispielsweise für die Verordnungvon Arzneimitteln und Stützapparaten. Allerdingserhalten viele Personen diese Leistungen kostenlos,entweder weil sie ein besonders niedriges Einkommenhaben oder weil sie zu einer Kategorie von Personengehören, wie beispielsweise Rentner, die von der Zuzahlungbefreit sind.Krankheit und Mutterschaft: GeldleistungenSelbständige, die in einem der letzten drei Steuerjahreausreichende Beiträge entrichtet haben und in den zweiSteuerjahren vor dem Jahr der Antragstellung ausreichendeBeiträge geleistet oder angerechnet bekommenhaben, erhalten eine Geldleistung bei Arbeitsunfähigkeit.Es gibt zwei Leistungssätze: GBP 53,50 (€ 82) wöchentlichwährend der ersten 28 Wochen und danach GBP70,95 (€ 109) wöchentlich. Wie im allgemeinen Systemder Geldleistungen erhalten Selbständige, wenn nötig,Familienzulagen. Allerdings haben Selbständige keinenAnspruch auf gesetzliches Krankengeld (GBP 63,25(€ 97) ab Beginn der Krankheit), da dieses vom Arbeitgebergezahlt wird.Selbständige Frauen, die schwanger sind, haben Anspruchauf Mutterschaftsgeld in Höhe von GBP 75,00(€ 115) wöchentlich für die Dauer von 18 Wochen, wennsie innerhalb der 66 Wochen vor der errechneten Geburtdes Kindes mindestens 26 Wochen selbständig warenund in diesem Zeitraum ein durchschnittliches Einkommenvon mindestens GBP 30 (€ 46) wöchentlich hatten.PflegeIm Vereinigten Königreich besteht kein allgemeines Systemfür Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Selbständigekönnen jedoch jede verfügbare Hilfe auf derselbenGrundlage erhalten wie jede andere Person.InvaliditätEs gelten die Regelungen des allgemeinen Sicherungssystems.AlterSelbständige können die beitragsabhängige (staatliche)Grundrente auf derselben Grundlage wie Arbeitnehmerin Anspruch nehmen, allerdings haben sie im allgemeinenkeinen Anspruch auf eine entgeltbezogene Zusatzrente.HinterbliebeneDer/die hinterbliebene Ehepartner/in einer selbständigenPerson kann unter den gleichen Bedingungen wie Hinterbliebenevon nicht selbständig beschäftigen PersonenAnspruch auf eine Pauschalleistung haben. Es bestehtjedoch kein Anspruch auf eine entgeltbezogene Zusatzrente.Arbeitsunfälle und BerufskrankheitenKein Sicherungssystem für Selbständige.FamilienleistungenLeistungen des allgemeinen Systems.ArbeitslosigkeitFür Selbständige besteht kein Sicherungssystem. Siekönnen einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe (nachBedürftigkeitsnachweis) beantragen.671

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