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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichBeamtete Ärzte der Gesundheitsdiensteder einzelnen Bezirke bzw.Krankenhäuser. Aufgrund eines zwischender Ärztekammer und demGesundheitsministerium geschlossenenVertrages zugelassene Fachärzte,die diejenigen Patienten ärztlichbehandeln, die nicht innerhalb einesbestimmten Zeitraums vom Gesundheitsdienstbehandelt werden können.Ärzte mit einem eidgenössischen Diplomoder einem als gleichwertiganerkannten wissenschaftlichen Befähigungsausweisund einer praktischenWeiterbildung von mindestenszwei Jahren.Einführung einer Zulassungsbeschränkungfür die Tätigkeit zu Lastender Versicherung (Bedürfnisklausel),gültig längstens bis zum 3. Juli2005.Alle Ärzte müssen von der NationalenBehörde für medizinrechtlicheAngelegenheiten (Terveydenhuollonoikeusturvakeskus, TEO) zugelassenwerden.Alle approbierten Ärzte können denregionalen Behörden (landsting) unddem öffentlichen Gesundheitssystemangeschlossen werden.Ärzte, die vom Allgemeinen Ärzterat(General Medical Council) als der gesetzlichzuständigen Stelle zugelassensind, schließen mit den Stellenfür die Grundversorgung (PrimaryCare Trusts) Verträge.Seit April 1998 werden alternativeModelle erprobt, in denen persönlichemedizinische Leistungen (personalmedical services, PMS) auf derBasis von lokalen Verträgen zwischenGesundheitsbehörden oderden Stellen für die Grundversorgung(Primary Care Trusts) und zugelassenenÄrzten entweder von den Ärztenselbst oder von Einrichtungen, beidenen diese angestellt sind, erbrachtwerden.Organisation1. Ärzte:• ZulassungBeamtete Ärzte: Durch die Regierungfestgelegte, nach Berufskategorieunterschiedliche monatliche Vergütung.Zugelassene Ärzte: Vergütung promedizinische Leistung.Tarife und Preise werden auf kantonalerEbene in Verträgen zwischenVersicherern und Ärzten vereinbart(Tarifverträge). Kommt kein Vertragzustande, werden die Tarife von derjeweiligen Kantonsregierung festgelegt.Ärzte an öffentlichen Krankenhäusernoder Gesundheitszentren (Terveyskeskus)beziehen ein Gehalt vonden Gemeinden.Privatärzte arbeiten auf Honorarbasis.Bei den öffentlichen Gesundheitsbehördenangestellte Ärzte beziehenein Gehalt.Private Vertragsärzte werden nacheiner Gebührenordnung honoriert,die in Verhandlungen zwischen denregionalen Behörden (landsting) undder Ärztekammer festgelegt wird.Honorare, Beihilfen und Erstattungenwerden von der Regierung unterBerücksichtigung der Empfehlungeneines unabhängigen Beirats undnach Konsultation mit den Ärztevertreternfestgesetzt. Seit April 1998werden alternative Modelle auf derBasis von lokalen Verträgen zwischenden Anbietern, den Gesundheitsbehördenund den Grundversorgungsinstitutionen(Primary CareTrusts) erprobt.• VergütungÖffentliche Krankenhäuser. Aufnahmein Privatkliniken, falls öffentlicheKrankenhäuser die Behandlung nichtinnerhalb von 3 Monaten gewährleistenkönnen.Öffentliche Spitäler sowie privateSpitäler, die auf der jeweiligen kantonalenListe der zugelassenen Spitäleraufgeführt sind.Die medizinische Grundversorgungwird von den lokalen Gesundheitszentren(Terveyskeskus) erbracht;fachärztliche Behandlung erfolgt inöffentlichen Krankenhäusern der Gemeinden.Es gibt lediglich eine kleineAnzahl privater Krankenhäuser.Öffentliche Krankenhäuser, die vonden regionalen Behörden (landsting)eingerichtet werden.Privatkliniken: die regionalen Behördenkönnen Vereinbarungen mit denPrivatkliniken treffen.Alle öffentlichen Krankenhäuser, dievom Nationalen Gesundheitsdienst(National Health Service) verwaltetwerden.Einige private Krankenhäuser aufder Grundlage von lokalen Abkommen.2. Krankenhäuser123

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