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MISSOC Archiv 2003

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Finanzierung Tabelle ISpanien Frankreich Irland Island ItalienGlobalbeitrag für die Soziale Sicherung(außer Arbeitslosigkeit):28,3%, davon4,7% Arbeitnehmer,23,6% Arbeitgeber.Bemessungsgrenze € 2.652 im Monat.Diese Grenze gilt für die Berufsgruppe,zu der die Mehrheit der Arbeitnehmerzählt. Es gibt 11 weitereBerufsgruppen mit unterschiedlichenBemessungsgrenzen.Kein Globalbeitrag.Globale Sozialversicherungsbeiträge(ohne Sachleistungen bei Krankheitund Mutterschaft):• Selbständige: 3,0% ohne Bemessungsgrenze.• Arbeitnehmer: 4,0%. Die ersten€ 127 des Wochenverdiensts werdenbei der Berechnung nicht berücksichtigt.Arbeitnehmer mit Einkünftenbis zu € 287 pro Wochesind von Beiträgen befreit. Jahresbemessungsgrenzevon € 40.420.• Arbeitgeber: 8,5% (einschl. 0,7%Abgabe an den Nationalen Ausbildungsfonds,National Training FundLevy) bei Einkommen bis zu € 356pro Woche. 10,75% (einschl. 0,7%Abgabe an den Nationalen Ausbildungsfonds)bei einem Wocheneinkommenvon mehr als € 356.Keine Bemessungsgrenze.Ein allgemeiner Beitrag zur sozialenSicherheit (tryggingagjald) des Arbeitgeberswird auf alle Entgelte fürabhängige Arbeit und auf voraussichtlicheErwerbseinkünfte derSelbständigen erhoben. Der Beitragssatzbeläuft sich im Jahr 2001auf 5,23%.Kein Globalbeitrag.Beiträge der Versichertenund ArbeitgeberProzentsätze undBemessungsgrenzen1. GlobalbeiträgeKeine Beiträge, steuerfinanziert.Gemeinsamer Beitrag für Sach- undGeldleistungen bei Krankheit undMutterschaft, Invalidität und Tod:13,55%, davon0,75% Arbeitnehmer,12,80% Arbeitgeber.Keine Bemessungsgrenze.Reduzierung der Arbeitgeberbeiträgefür Niedriglöhne und als Anreizzum Übergang zur 35-Stunden-Woche.Maximalbetrag € 290,13 im Monat.Die beiden Reduzierungen laufenam 30.6.<strong>2003</strong> aus und werdendurch neue Regelungen ersetzt.2% der Einkünfte von Arbeitnehmernund Selbständigen ohne Bemessungsgrenze.Kein Arbeitnehmerbeitragbei einem Wochenverdienstunter € 356 bzw. bei Selbständigenbei einem Jahreseinkommen unter€ 18.512.Personen mit voller Anspruchsberechtigung(full eligibility) auf Gesundheitsleistungen,Bezieher vonbeitragsabhängigen und beitragsunabhängigenWitwen- bzw. Witwerrenten(Social Welfare Widow's/Widower'sContributory and Non-contributoryPensions) und der Alleinerziehendenbeihilfe(One Parent Family Payment)sind von der Beitragszahlungbefreit..Der Anspruch auf Gesundheitsleistungenhängt nicht von einer Beitragszahlungab.Keine Beiträge, steuerfinanziert.Arbeiter:2,88% Arbeitgeberbeitrag.Enthalten ist der Beitrag für Mutterschaft(0,66% in der Industrie, 0,44%im Handel) und für Geldleistungenim Krankheitsfall (2,22% in der Industrie,2,44% im Handel).Keine Bemessungsgrenze.Angestellte:• Industrie0,66% Arbeitgeberbeitrag.• Handel0,44% Arbeitgeberbeitrag.Keine Bemessungsgrenze.2. Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen63

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