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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichFreie Wahl unter den privaten Fachärzten.Kostenerstattung nach den von derRegierung festgelegten Gebührensätzen.Kostenübernahme beschränkt aufBehandlungsfälle, die• durch eine schwere und nicht vermeidbareErkrankung des Kausystemsbedingt sind,• durch eine andere schwere Erkrankungoder ihrer Folgen, z.B. Leukämie,Aids) bedingt sind,• notwendig sind, um eine schwereErkrankung oder ihre Folgen zubehandeln,• bei denen die Schädigung desKausystems durch einen Unfallverursacht wurden, der nicht durchdie Unfallversicherung gedeckt ist.Gesundheitszentren:Der Patient zahlt in der Regel eineGrundgebühr und eine Behandlungsgebührnach einem Tarif, dendie Gesundheitszentren innerhalbgewisser Grenzen selbst festlegenkönnen. Diese Tarife liegen generellunter denen privater Zahnärzte. FürPersonen unter 18 Jahren undKriegsveteranen sind Zahnbehandlungenkostenlos.Krankenversicherung:Ein Teil der Zahnarztkosten wird erstattet.Für Untersuchungen und Behandlungenbeträgt die Erstattungsrate60% des Honorars, das einefestgesetzte Grenze nicht überschreitet.Keine Erstattung bei kieferorthopädischenBehandlungen undZahnersatz.Bis zum Alter von 20 Jahren ist dieallgemeine zahnärztliche Versorgung(folktandvården) kostenlos.Die zahnärztliche Versorgung umfassteinerseits die Grundversorgung(Kontrolluntersuchungen, Füllungen,Wurzelbehandlung und Notfallversorgung)und andererseits Zahnersatzund Kieferorthopädie. Die Preisbildungist frei und der Anbieter bestimmtden Kostenanteil des Patienten.Für die Grundversorgung zahlt dieSozialversicherungskasse (försäkringskassan)einen von der Regierungbestimmten Festbetrag an den Leistungserbringer.Der Patient zahlt dieverbleibenden Kosten. Die Grundversorgungist auch auf Subskriptionsbasismöglich, wobei ein festerGesamtpreis für einen 2-Jahres-Zeitraumgezahlt wird.Anteilige Selbstbeteiligung für Zahnbehandlungenund Kontrolluntersuchungen,die durch den Allgemeinenzahnärztlichen Dienst (General DentalService) des NHS erfolgen. Der NHSträgt 80% der Behandlungskostenbis zu GBP 366 (€ 561). bzw. GBP354 (€ 543) in Wales.Keine Selbstbeteiligung für:• Schwangere bzw. Frauen, die inden 12 Monaten vor Beginn derBehandlung entbunden haben;• Jugendliche unter 18 Jahren;• Jugendliche unter 19 Jahren inVollzeitausbildung;• Bezieher (und deren Partner) vonSozialhilfe (Income Support), Arbeitslosenhilfe(Income-based Jobseeker'sAllowance), des Steuerabsetzbetragsfür Familien mit niedrigemErwerbseinkommen (WorkingFamilies' Tax Credit) oder des Steuerabsetzbetragsfür erwerbstätigeBehinderte (Disabled Person's TaxCredit), die in einer Steuerbefreiungsbescheinigung(Tax Credit NHSExemption Certificate) aufgeführtsind.Personen mit geringem Einkommenkönnen einen Zuschuss zu den Behandlungskostenerhalten.Keine Selbstbeteiligung für Zahnbehandlungen(ausgenommen Prothesenund Brücken) durch Krankenhäuseroder zahnärztliche Diensteder Gemeinden.3. Zahnärztliche Leistungen• BehandlungDer Patient zahlt zunächst das Honorarselbst und erhält 75% der Sätzeder Gebührenordnung erstattet.Unter den gleichen Voraussetzungenwie die Behandlung (vgl. oben).Gesundheitszentren:Nur für Kriegsveteranen.Krankenversicherung:Kostenerstattung für Kriegsveteranen.Nicht anwendbar. Siehe vorstehenden Eintrag. • Zahnersatz143

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