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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandBesteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungenDie Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung (jedoch Progressionsvorbehalt).Die Leistungen unterliegen grundsätzlichder Besteuerung.Steuerbefreiung für bestimmte Personen:Kriegsversehrte, Kriegsopferund ihre Familien, Blinde und Querschnittsgelähmte.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungen2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Steuerbefreiung, jedoch Steuerermäßigungbei Einkommen untereiner bestimmten Schwelle. DerGrundbetrag der Steuerermäßigungentspricht der Steuer, die ein Leistungsempfängerohne sonstigessteuerpflichtiges Einkommen und ohneUnterhaltspflicht zu zahlen hätte,wobei jedoch zwischen allein stehendenund verheirateten Empfängernunterschieden wird. DieserGrundbetrag wird anschließend jenach Nettogesamteinkommen undFamilienstand (Alleinstehende, Paarmit oder ohne Kinder) begrenzt.Bis zu diesen Nettoeinkommensgrenzenist die auf die Sozialleistungentfallende Steuerermäßigung unbegrenzt,so dass die Sozialleistungfolglich nicht besteuert wird.Keine Einkommensgrenze und keineSteuerermäßigung.Das Existenzminimum ist in jedemFall steuerfrei. Das steuerfrei zustellende Existenzminimum (Grundfreibetrag)beträgt im Jahre <strong>2003</strong>€ 7.235 für Alleinstehende und€ 14.470 für Verheiratete.Besteuerung ab einem Jahreseinkommenvon € 10.000. Erhöhungdieser Schwelle je nach Kinderzahl:1 Kind: € 1.0002 Kinder: € 2.0003 Kinder: € 10.0004 Kinder: € 11.0002. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigung3. Sozialabgaben vonGeldleistungenSolidaritätsbetrag (cotisation de solidarité/solidariteitsbijdrage)von 1%oder 3% und ferner ein Abzug von3,5% vom Betrag der Vorruhestandsrenteauf tarifvertraglicher Basis(prépension conventionnelle/conventioneelbrugpensioen) (bzw. mindestenseines Sockelbetrages).Beiträge zum Zusatzrentensystem(arbejdsmarkedets tillægspension, ATP).Gilt auch bei flexibler Beschäftigung.Vom Leistungsempfänger sind keineSozialabgaben zu entrichten. DieBundesanstalt für Arbeit entrichtetjedoch für die Bezieher von Entgeltersatzleistungenbei ArbeitslosigkeitBeiträge zu den übrigen Zweigen derSozialversicherung (Renten, Kranken-,Pflegeversicherung).Keine Sozialabgaben.3. Sozialabgaben vonGeldleistungen532

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