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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Geldleistungen Tabelle IIISpanien Frankreich Irland Island Italien• Vom 4. bis zum 20. Tag der Arbeitseinstellung:60% der Berechnungsgrundlage.• Ab dem 21. Tag: 75% der Berechnungsgrundlage.Berechnungsgrundlage: BeitragspflichtigesArbeitsentgelt pro Tag imMonat vor Einstellung der Arbeit multipliziertmit der Anzahl der der Beitragszahlungentsprechenden Tage.• 50% des täglichen Entgelts bis zu1/720 der Jahresbemessungsgrenze,maximal € 40,53.• 66,66% des täglichen Entgelts biszu 1/540 der jährlichen Bemessungsgrenzeab dem 31. Tag fürBerechtigte mit 3 Kindern, maximal€ 54,04.• Ab dem 7. Monat des durchgängigenBezugs 51,49%, maximal1/700 der Jahreshöchstgrenze =€ 41,69, mindestens € 7,80. FürVersicherte mit 3 unterhaltenenKindern: 68,66%, maximal 1/525der Jahreshöchstgrenze = € 55,59,mindestens € 10,41.Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (DisabilityBenefit): € 124,80 pro Woche.Familienzuschläge:• Unterhaltsberechtigter Erwachsener:€ 82,80 pro Woche.• Pro unterhaltsberechtigtem Kind:€ 16,80 pro Woche.Krankengeld (sjúkradagpeningar) fürPersonen, die ihre Vollzeiterwerbstätigkeitaufgeben müssen, in Höhevon ISK 796 (€ 9,40) pro Tag.Für Personen, die eine Teilzeiterwerbstätigkeitvon wenigstens 50%der normalen Arbeitszeit aufgebenmüssen: ISK 398 (€ 4,70) pro Tag.Ohne Krankenhausaufenthalt:50% des tatsächlichen Arbeitsverdienstes.Ab dem 21. Tag: 66,66%.Bei Krankenhausaufenthalt:Versicherte ohne Unterhaltsverpflichtungenerhalten ein auf 2/5 gekürztesKrankengeld.Tuberkulose:• Kurtagegeld (indennità giornaliera dicura): Versicherter erhält Krankengeldwährend 180 Tagen, anschließend€ 10,57, Familienmitgliedererhalten € 5,14.• Tagegeld zur Nachbehandlung (indennitàgiornaliera postsanatoriale):Versicherte erhalten € 17,14; Familienmitglieder€ 8,57.• Kurbeihilfe (assegno di cura postsostentamento):Sofern nach der Nachbehandlungeine Erwerbsminderungvon mindestens 50% vorliegt,wird eine Leistung von monatlich€ 69,15 gewährt.2. Leistungen dersozialen Sicherung• Höhe der Leistungen12 Monate. Kann um weitere 6 Monateverlängert werden, wenn Aussichtauf Wiederaufnahme der Arbeitbesteht.Grundsätzlich 12 Monate (360 Tage)innerhalb von 3 aufeinander folgendenJahren. Bis 36 Monate bei langwierigerKrankheit.• Zeitlich unbefristete Leistung, wenn260 Wochenbeiträge entrichtetwurden.• Auf 52 Wochen begrenzte Leistungbei 39 bis 260 Beiträgen.52 Wochen in einem Zeitraum von24 Monaten.Höchstens 6 Monate (180 Tage) innerhalbeines Jahres.Bei Tbc: Keine Beschränkung währendder Kur; höchstens 2 Jahrebeim Nachbehandlungstagegeld undebenfalls höchstens 2 Jahre bei derKurbeihilfe (kann alle 2 Jahre erneuertwerden).• Dauer der Leistungen171

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