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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichArbeitslosenversicherung:Durchschnittlicher Tageslohn in denletzten 12 Monaten vor den 2 Monatenvor dem Beginn der Arbeitslosigkeit.Keine Bemessungsgrenze.Arbeitslosenhilfe:Gesetzlicher Mindestlohn.Versicherter Verdienst = maßgebenderLohn im Sinne der Gesetzgebungüber die Alters- und Hinterlassenenversicherung(1. Säule, Grundsystem),der während eines Bemessungszeitraumesaus einem odermehreren Arbeitsverhältnissen normalerweiseerzielt wurde (im allgemeinender letzte Beitragsmonat vorder Entschädigung).Besondere Regelungen gelten fürPersonen, die von der Erfüllung derBeitragszeit befreit sind (Abfindungen).Bemessungsgrenze: CHF 8.900(€ 6.126) pro Monat.Arbeitslosenversicherung:Basis-Arbeitslosengeld (peruspäiväraha):Kein Bezug zum Einkommen;Pauschalleistung.Einkommensbezogenes Arbeitslosengeld(ansioperusteinen työttömyyspäiväraha):• Arbeitnehmer: Die Berechnung beruhtin der Regel auf dem durchschnittlichenArbeitsentgelt währendder Wartezeit von 43 Wochen.Keine Bemessungsgrenze.• Selbständige: Einkünfte, die in denletzten 24 Monaten der Beitragsentrichtungzugrunde lagen. In derRegel das Einkommen, das auchals Berechnungsgrundlage nachdem Rentengesetz für Selbständigegilt.Arbeitslosenhilfe ("Arbeitsmarktunterstützung",työmarkkinatuki):Pauschalleistung ohne Bezug zumfrüheren Einkommen.Entgeltbezogenes Arbeitslosengeld(inkomstbortfallsförsäkring):Berechnungsgrundlage ist normalerweisedas frühere, durchschnittlicheTagesarbeitsentgelt. Für Selbständigewird das versteuerte Einkommender letzten 3 Jahre zugrundegelegt.Grundsicherung (grundförsäkring):Nicht einkommensabhängig.Lohngrenze:SEK 20.100 (€ 2.202) pro Monatoder SEK 913 (€ 100) pro Tag währendder ersten 100 Tage der Leistungsgewährung.Festbeträge ohne Bezug zum Einkommen.• Bezugslohn undLohngrenze495

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