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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Tabelle VIIISpanien Frankreich Irland Island ItalienDauernde teilweise (incapacidad permanenteparcial) oder vollständigeBerufsunfähigkeit (incapacidad permanentepara la profesión habitual), vorübergehendeErwerbsunfähigkeit,Leistungen an Hinterbliebene: Leistungenunterliegen der Besteuerung.Dauernde vollständige Erwerbsunfähigkeit(incapacidad permanente absoluta)oder Schwerstbehinderung(Gran invalidez): Leistungen unterliegennicht der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung.Die Leistungen unterliegen nach 6Wochen der Besteuerung, einschließlichder Zuschläge für unterhaltsberechtigteErwachsene undKinder. Beim Arbeitsunfallgeld (InjuryBenefit) bleibt allerdings die Kinderzulagevon der Besteuerung ausgenommen.Kinderrente (barnalífeyrir), Sterbegeldan hinterbliebene Ehepartner,einmalige Zahlungen bei einer Minderungder Erwerbsfähigkeit um wenigerals 50% und Kapitalabfindungenbeim Todesfall unterliegen nichtder Besteuerung. Andere Leistungenunterliegen der Besteuerung.Leistungen für Teil- oder Vollinvaliditätunterliegen nur in soweit derBesteuerung, als sie Lohn- oderLohnersatzeinkommen darstellen.Die Leistung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit,die vom NationalenInstitut der Arbeitsunfallversicherung(Istituto Nazionale contro gli infortunisul lavoro, INAIL) gezahlt wird,unterliegt der Besteuerung.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungenVom Einkommen und der Familiensituationabhängige jährlich festgesetzteGrenze.Nicht anwendbar, da die Leistungennicht besteuert werden.Unterhalb bestimmter Schwellen erfolgtkeine Besteuerung. DieseSchwelle liegt 2002 bei € 7.600 füreine alleinstehende Person und bei€ 15.200 für ein Paar. Bei Arbeitnehmernerhöhen sich diese Beträge um€ 4.000 für jede beschäftigte Person.Bei Personen ab 65 Jahren werdenJahreseinkünfte unter € 15.000 (alleinstehend)bzw. € 30.000 (verheiratetesPaar) nicht besteuert.Besteuerung nach allgemeinen Regeln.Im Steuerjahr 2002 (Einkünfte desJahres 2001) werden Einkünfte abISK 809.611 (€ 9.565) besteuert.Jeder Steuerpflichtige hat einen persönlichenSteuerabsetzbetrag (persónuafsláttur)gegenüber der tariflichenEinkommensteuer des Staatesund der Gemeinden von ISK312.024 (€ 3.686) für das Steuerjahr2002. (Einkünfte des Jahres 2001).Steuerbefreiung für den Teil des Einkommens,der den Beiträgen zur Sozialversicherungentspricht.Jährliche Steuerfreigrenze für einealleinstehende Person: € 7.500.Die Besteuerung hängt vom Jahreseinkommender Einzelperson oderFamilie ab. Je nach Einkünften geltenfolgende Sätze:23% bis € 15.00029% € 15.000 bis € 29.00031% € 29.000 bis € 32.60039% € 32.600 bis € 70.00045% ab € 70.000.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben außer bei vorübergehenderArbeitsunfähigkeit.Allgemeiner Sozialbeitrag (contributionsociale généralisée, CSG) von6,2% (ermäßigter Satz: 3,8%) desTagegeldes.Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. 3. Sozialabgaben vonGeldleistungen421

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