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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitBelgien Dänemark Deutschland Griechenland3. Leistungssätze Vom Arbeitgeber gezahlte Ergänzungszulage(indemnité complémentaire/aanvullendevergoeding) zum Arbeitslosengeldin Höhe der Hälftedes Unterschiedsbetrags zwischendem Nettoentgelt (bis zu einer Obergrenze)und dem Arbeitslosengeld.Maßnahmen: Altersteilzeitgeld (prépensionconventionnelle à mi-temps/halftijds brugpensioen) Einkommensersatzleistungfür bestimmte ältereArbeitnehmer bei Einkommensverlustaufgrund von Teilzeitarbeit.Voraussetzungen: Mindestalter von55 Jahren; Anspruch auf Arbeitslosengeld;zwingend erforderlich Neubesetzungfür die Stunden, die derBerechtigte nicht mehr leistet.Sätze: Zum Arbeitsentgelt wird eineZulage gezahlt, die teilweise aus Arbeitslosengeldbesteht und zum anderenTeil vom Arbeitgeber getragenwird. Das Arbeitslosengeld beläuftsich auf einen Pauschalbetrag von€ 12 pro Tag.91% des Arbeitslosengeldes bis zurHöhe von DKK 2.835 (€ 382) proWoche.Flexible Beschäftigung (fleksydelse):Gleicher Betrag bis zur Grenze desdurchschnittlichen Entgelts der letzten12 Monate.Siehe Tabelle VI "Alter".Der Arbeitnehmer hat zu Unrechtgezahlte Leistungen zu erstatten,wenn er die unrechtmäßige Zahlungbewirkt hat.Wie bei Vollarbeitslosigkeit.3. Leistungssätze4. Kumulation Kumulierung nur bei Bezug einervorzeitigen Teilrente möglich: DieLeistung wird um den Teil der Rentegekürzt, der 30% des maximalen Arbeitslosengeldes(allocations de chômage/werkloosheidsuitkeringen)einesLeistungsempfängers mit unterhaltenenFamilienmitgliedern übersteigt.Einkommen aus anderer entgeltlicherTätigkeit: möglich, wenn dieEinkünfte nicht aus einer flexiblenBeschäftigung stammen. Die Einkünftewerden auf die Leistung angerechnet.Dies gilt ebenso für eineRente aus dem Sparsystem.Bei Altersteilzeit ist der Beginn einesBezugs einer Altersrente ein Erlöschungstatbestand;eine Kumulationist nicht möglich.Wie bei Vollarbeitslosigkeit.4. KumulationLeistungsanpassung• Der Betrag des Arbeitslosengeldes(allocations de chômage/werkloosheidsuitkeringen)ist an den Verbraucherpreisindex(ohne Tabak,Alkohol und Treibstoffe) gekoppelt.• Die Vorruhestandsrente auf tarifvertraglicherBasis (prépension conventionnelle/conventioneelbrugpensioen)ist an den gleichen Index gekoppelt.Außerdem erfolgt jeweilszum 1. Januar eine Anpassung derErgänzungszulage (indemnité complémentaire/aanvullendevergoeding)(zu Lasten des Arbeitgebers, s.o.)an die Tariflohnentwicklung.Anpassung erfolgt einmal jährlichnach dem allgemeinen Anpassungssatzfür Sozialleistungen (satsreguleringsprocenten).Das der Berechnung des Arbeitslosengeldszugrunde liegende Bemessungsentgeltwird nach Ablauf einesJahres entsprechend der Entwicklungder Bruttolöhne angepasst.Der Minister für Arbeit und SozialeSicherheit entscheidet auf Vorschlagdes Verwaltungsrates der Arbeitsverwaltung(O.A-E.D.), die die Leistungengewährt, über eine eventuelleAnpassung der Familienleistungenfür das betreffende Jahr.Leistungsanpassung528

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