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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle II Krankheit - SachleistungenBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandLeistungen1. Ärztliche Behandlung:• Wahl des ArztesFreie Arztwahl.Unmittelbare Vergütung der Krankenhausleistungendurch den Versicherungsträger.1. Kategorie: Freie Arztwahl (einmalin 6 Monaten) unter den zugelassenenÄrzten des Bezirks.2. Kategorie: Freie Arztwahl.Freie Wahl unter den an der vertragsärztlichenVersorgung teilnehmendenÄrzten.Freie Arztwahl besteht nicht. DerVersicherte lässt sich von dem örtlichzuständigen Arzt des Versicherungsträgersbehandeln.Leistungen1. Ärztliche Behandlung:• Wahl des Arztes• Zugang zu Fachärzten Freier Zugang zu Fachärzten. 1. Kategorie: Übweisung an einenFacharzt in jedem Einzelfall durchden Allgemeinmediziner.2. Kategorie: Freie Arztwahl.Freie Wahl unter den an der vertragsärztlichenVersorgung teilnehmendenÄrzten.Zugang zu Fachärzten nur unter bestimmtenBedingungen.• Zugang zu Fachärzten• Honorarvorschuss durchden PatientenHonorarzahlung durch Versicherten,in besonderen Fällen direkte Zahlungdurch die Krankenkasse. Kostenerstattungnach Gebührenordnungbzw. amtlichen Sätzen.Die Honorarzahlung der Ärzte erfolgtdurch die regional organisierte öffentlicheKrankenversicherung.Es gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip:Die Versicherten zahlenkeine Honorare, die Vergütungerfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung.Freiwillig Versicherte können anstelleder Sachleistung auch Kostenerstattungwählen.Keine Honorierung durch den Versicherten.• Honorarvorschuss durchden Patienten124

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