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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IX FamilienleistungenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich5. Leistungen• Monatsbeträge• CHF 260 (€ 179) pro Kind, wenndie Familie ein oder zwei Kinderhat,• CHF 310 (€ 213) pro Kind bei Zwillingensowie, wenn die Familie dreioder mehr Kinder hat.Die monatliche Kinderzulage erhöhtsich auf CHF 310 (€ 213) für jedesKind über 10 Jahren.1. Kind: € 172,362 Kinder: € 409,283 Kinder: € 745,44Jedes weitere Kind: € 335,99Ab dem 1.1.1995 geborene Kinder:unter 6 Jahren: € 58,116 - 11 Jahre: € 70,5712 - 17Jahre: € 82,02Vor dem 1.1.1995 geborene Kinder,die nach dem 1.10.1994 das Altervon 6 oder 12 Jahren erreichten:Grundbetrag pro Kind im Alter von12 bis 17 Jahren in Familien mit:1 Kind: € 82,022 Kindern: € 93,783 Kindern: € 97,364 Kindern: € 105,255 Kindern: € 109,986 Kindern: € 113,13Kinder zwischen 6 und 11Jahren:85% dieser Grundbeträge.Doppelte Beträge können gewährtwerden, wenn das Kind:• unter 16 Jahre ist, nicht im Haushaltlebt und sich in schulischerAusbildung oder behindert ist;• 16 oder 17 Jahre ist, nicht imHaushalt lebt und entweder inschulischer Ausbildung oder behindertoder arbeitslos ist.NOK 972 (€ 134) pro Kind.In den Gebieten im äußersten Nordendes Landes wird eine Zulage(finnmarkstillegg) von NOK 316 (€ 43)für jedes Kind gewährt.Die Familienbeihilfe beträgt für jedesKind monatlich € 105,40, sie erhöhtsich ab Beginn des Kalendermonats,in dem das Kind das 3. Lebensjahrvollendet, auf € 112,70, ab Beginndes Kalendermonats, in dem dasKind das 10. Lebensjahr vollendet,auf € 130,90 und ab Beginn desKalendermonats, in dem das Kinddas 19. Lebensjahr vollendet, auf€ 152,70.Wird für zwei Kinder Familienbeihilfebezogen, erhöht sich die Familienbeihilfeum monatlich € 12,80, sie erhöhtsich darüber hinaus ab demdritten Kind, für das Familienbeihilfebezogen wird, um monatlich € 25,50pro Kind.Für erheblich behinderte Kinder zusätzlich€ 138,30 pro Monat.Mehrkindzuschlag:Zusätzlich € 36,40 monatlich stehtfür jedes dritte und weitere Kind, fürdas Familienbeihilfe gewährt wird,wenn das zu versteuernde Familieneinkommenim Kalenderjahr, das vordem Kalenderjahr liegt, für das derAntrag gestellt wird, eine bestimmteHöhe nicht überschritten hat. DieEinkommensgrenze <strong>2003</strong> beträgt€ 40.320.436

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