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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle V InvaliditätBelgien Dänemark Deutschland Griechenland3. Wartezeit 6 Monate mit 120 Arbeitstagen. Mindestens 3 Jahre Wohnsitz in Dänemarkim Alter zwischen 15 und 65Jahren (67 Jahre bei Vollendung des60. Lebensjahres vor dem 1. Juli1999; Übergangsperiode bis zum1.7.2002). Ausländer: mindestens 10Jahre Wohnsitz, davon 5 unmittelbarvor Beantragung der Rente. BeiVollendung des 65/67. Lebensjahreswird die Rente automatisch in eineAltersrente umgewandelt.Arbeiter und Angestellte:60 Monate Versicherungszeit, davon36 Monate Pflichtbeiträge in denletzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.Die Wartezeit giltals erfüllt, wenn der Versicherte infolgebestimmter Ereignisse (z.B.infolge eines Arbeitsunfalls) oderunter bestimmten Umständen verminderterwerbsfähig geworden ist.Erwerbsunfähige Behinderte:240 Versicherungsmonate.Versicherungsbeginn bis 31.12.92:4.500 versicherte Arbeitstage oder altersabhängigeBeitragstage:21 Jahre: 300 Tage,22 Jahre: 420 Tage,23 Jahre: 540 Tage,24 Jahre: 660 Tage,53 Jahre: 4.140 Tage,54 Jahre: 4.200 Tage.Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sosind mindestens 1.500 Arbeitstage, davon600 in den 5 Jahren vor der Invalidität,erforderlich.Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheitkeine Mindestbeitragszeit. Hat sich derUnfall außerhalb des Arbeitsortes ereignet,gelten folgende Bedingungen:2.225 oder 750 Arbeitstage (davon 300in den letzten 5 Jahren vor der Invalidität).Versicherungsbeginn ab 1.1.1993:• Arbeitstage: 4.500 Arbeitstage oder15 Versicherungsjahre, 1.500 Arbeitstage(davon 600 in den letzten 5 Jahrenvor Eintritt der Invalidität) oder 5Versicherungsjahre.• Beitragszeiten (Staffelung nach Alter):300 Beitragstage bis zum Altervon 21 Jahren. Die 300 Beitragstage(oder 1 Versicherungsjahr) erhöhensich progressiv für jedes weitere Jahrum durchschn. 120 Arbeitstage (oder5 Versicherungsmonate) bis auf max.1.500 Beitragstage.Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:Rentenanspruch ab dem ersten Versicherungstag.Bei Arbeitsunfällen, dienicht am Arbeitsplatz eingetreten sind,besteht Anspruch, sobald die Voraussetzungenfür Invalidität aufgrund einernormalen Krankheit zur Hälfte erfülltsind.3. WartezeitLeistungen1. Bestimmende Faktorenfür die RentenhöheEinkommensverlust und Familiensituation.Arbeitsunfähigkeitsgrad und sozialeGründe.Höhe der während des gesamtenVersicherungslebens durch Beiträgeversicherten Arbeitsentgelte.Höhe des Arbeitsentgelts, Anzahlder Versicherungsjahre, Grad derErwerbsunfähigkeit.Leistungen1. Bestimmende Faktorenfür die Rentenhöhe230

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