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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IX FamilienleistungenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland3. Bedingungen• Wohnsitz des KindesDas Kind muss in Belgien aufgezogenwerden und darf nicht außerhalbBelgiens studieren.Das Kind muss seinen Wohnsitz inDänemark haben.Das Kind muss in Deutschland bzw.in einem sonstigen Mitgliedstaat desEWR oder der Schweiz seinenWohnsitz haben.Das Kind muss den Wohnsitz inGriechenland oder in einem EU-Mitgliedstaathaben.3. Bedingungen• Wohnsitz des Kindes• Sonstige BedingungenGegenüber dem Leistungsempfängermuss sich das Kind in einer Situationder Verwandtschaft, Adoptionoder Vormundschaft befinden.Allgemeines Kindergeld: ein Elternteil,das das Sorgerecht hat, mussnach dem Gesetz über Quellenbesteuerungin Dänemark steuerpflichtigsein.Kindeseinkommen: Nach Vollendungdes 18. Lebensjahres kein Anspruchbei Einkünften und Bezügen vonmehr als € 7.188 im Kalenderjahr.Einkünfte und Bezüge, die für besondereAusbildungszwecke bestimmtsind, bleiben außer Ansatz.• Der Arbeitnehmer muss 50 Versicherungstagewährend des vorausgegangenenJahres nachweisen.• Das Kind muss ledig sein.• Sonstige Bedingungen4. Altersgrenzen Normal: 18 Jahre.Berufsausbildung: 25 Jahre.Studium: 25 Jahre.Schwerbehinderte: 21 Jahre (keineAltersbegrenzung für Personen, dieam 1. Juli 1987 das 21. Lebensjahrvollendet hatten).18 Jahre. Normal: 18 Jahre.Verlängerung möglich bis zum 21.Lebensjahr für diejenigen, die arbeitslosim Sinne des Dritten BuchesSozialgesetzbuch sind.Berufsausbildung/Studium/gemeldeteBewerber um eine beruflicheAusbildungsstelle/ bestimmte Freiwilligendienste:27 Jahre.Behinderte: Keine Begrenzung; dieBehinderung muss vor vollendetem27. Lebensjahr eingetreten sein.Normal: 18 Jahre.Studium: 22 Jahre.Behinderte: Keine Begrenzung,wenn die Behinderung vor Vollendungdes 18. Lebensjahres festgestelltwurde.4. Altersgrenzen430

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