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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IV MutterschaftBelgien Dänemark Deutschland Griechenland• Lohnfortzahlung durchden ArbeitgeberKeine Lohnfortzahlung.Die Tarifverträge sehen für mehrereArbeitnehmergruppen die Lohnfortzahlungim Krankheitsfall vor. In diesenFällen haben die ArbeitgeberAnspruch auf das Mutterschaftsgeld(dagpenge ved fødsel) der Versicherung.Zuschuss des Arbeitgebers: DerDifferenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeldder Krankenkasseund dem Nettoentgelt der Versichertenwird durch den Arbeitgebernach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzesausgeglichen.Keine Lohnfortzahlung.• Lohnfortzahlung durchden Arbeitgeber3. Geldleistungen Mutterschaftsgeld (indemnité de maternité/moederschapsuitkering):82% des Entgelts (ohne Bemessungsgrenze)während der ersten 30Tage des Mutterschaftsurlaubs. Abdem 31. Tag und bei Verlängerungdes Urlaubs vor der Entbindung 75%des Entgelts bis zu einer Höchstgrenze.Besondere Regelungen fürArbeitslose und Behinderte. Die genanntenSätze gelten auch bei einereventuellen Verlängerung des Mutterschaftsurlaubsvor der Entbindung.Geburtsbeihilfe (allocation de naissance/kraamgeld):€ 945 für die erste Geburt; € 711 fürdie zweite und jede weitere Geburt.Kann zwei Monate vor dem voraussichtlichenDatum der Entbindungbezogen werden.Adoptionsbeihilfe (prime d'adoption/adoptiepremie):€ 945 je adoptiertes Kind.Arbeitnehmer(innen):Das Mutterschaftsgeld (dagpenge vedfødsel) wird auf der Basis des tatsächlichenStundenlohns abzüglichder Beiträge an den Arbeitsmarktfonds(Arbejdsmarkedsfonden) bis zurObergrenze von DKK 3.113 (€ 419)pro Woche bzw. DKK 84,14 (€ 11)pro Stunde (37 Stunden pro Woche)und der Anzahl der Arbeitsstundenberechnet.Selbständige:Das Mutterschaftsgeld wird auf derBasis des tatsächlichen Einkommensaus selbständiger Erwerbstätigkeitbis zu der oben genanntenGrenze berechnet.Während der Schwangerschaft Leistungenfür Stunden oder Tage, andenen die Arbeit wegen Vorsorgeuntersuchungenunterbrochen werdenmuss (zu Lasten des Arbeitgebers).Mutterschaftsgeld:Um die gesetzlichen Abzüge vermindertes,durchschnittliches Arbeitsentgeltdes Mitglieds, höchstensjedoch € 13 pro Kalendertag. DerDifferenzbetrag wird durch Zuschussdes Arbeitgebers (bei dessen Wegfalldurch den Bund) ausgeglichen.Nicht versicherte Arbeitnehmerinnenerhalten maximal € 210.Entbindungsgeld:Einmalige Zahlung von € 77 an Versicherteohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Höchstbetrag ohne unterhaltsberechtigteAngehörige: € 38,25 proTag.Höchstbetrag bei 4 unterhaltsberechtigtenPersonen: € 53,55 proTag.3. Geldleistungen204

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