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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XSpanien Frankreich Irland Island ItalienArbeitslosenversicherung:Mindestbeitragszeit von 360 Tagenin den letzten 6 Jahren vor Eintrittder Arbeitslosigkeit bzw. vor demTag, an dem die Beitragspflicht endete.Arbeitslosenhilfe:Im Allgemeinen keine, obwohl bestimmteRegelungen der Arbeitslosenhilfe3 oder 6 Monate Beitragszahlungvoraussetzen.Arbeitslosenversicherung (assurancechômage): mindestens 6 Monate (182Tage) Versicherungsmitgliedschaft inden 22 letzten Monaten vor Beendigungdes Arbeitsvertrags.Arbeitslosenversicherung:• Entrichtung von 39 Wochenbeiträgenund• Nachweis von 39 Beitragswochen(entrichtete oder angerechneteBeiträge) während des Beitragsjahresvor dem Bezugsjahr oder• 26 Wochenbeiträgen in jedem derbeiden Steuerjahre vor dem Jahrder Leistungsgewährung.Arbeitslosenhilfe:Keine Anwartschaftszeit; Bedürftigkeitsprüfung.10 Wochen Vollzeitbeschäftigungwährend der letzten 12 Monate sindVoraussetzung für Mindestleistungen.Vollzeitbeschäftigung währendder gesamten letzten 12 Monate berechtigtzum Höchstsatz der Leistung.Bei Teilzeitarbeit wird dieLeistung proportional gekürzt. Zusätzlichmüssen Selbständige fürmindestens 12 Monate vor Beginnder Arbeitslosigkeit den allgemeinenBeitrag zur sozialen Sicherheit (tryggingagjald)und für mindestens 3Monate Einkommensteuer bezahlthaben. Die arbeitslose Person mussfür mindestens 3 aufeinander folgendeTage zu Beginn des Zeitraumesals arbeitslos registriert sein.Normales Arbeitslosengeld:Zwei Versicherungsjahre und 52 geleisteteWochenbeiträge in den letzten2 Jahren.Besonderes Arbeitslosengeld:10 monatliche bzw. 43 wöchentlicheBeitragszahlungen innerhalb derletzten 2 Jahre im Bausektor;Mobilitätsunterstützung:Mindestens 12 Versicherungsmonateim Unternehmen, davon mindestens6 Monate mit tatsächlichausgeübter Tätigkeit.• AnwartschaftszeitArbeitslosenversicherung:Keine Einkommensbedingung.Arbeitslosenhilfe:Der Arbeitslose darf über keinerleisonstigen Einkünfte verfügen, die75% des geltenden Mindestlohns(Salario Mínimo Interprofesional) überschreiten.Falls die Leistung an Unterhaltsverpflichtungengeknüpft ist, darf dasmonatliche Pro-Kopf-Einkommen derFamilie 75% des geltenden Mindestlohns(Salario Mínimo Interprofesional)nicht überschreiten.Arbeitslosenhilfe (régime de solidarité):Obergrenze für das monatliche Einkommen:• Ältere Arbeitslose:Alleinstehende: € 1.404,48Paare: € 2.018,94• Andere Sonderkategorien:Eingliederungshilfe (allocation d'insertion):€ 859,50 für eine Einzelperson,€ 1.719,00 für ein Paar.Arbeitslosenversicherung:Keine Einkommensbedingung.Arbeitslosenhilfe:Bedürftigkeitsprüfung.Keine Einkommensbedingung. Sieheoben "Bedingungen".Keine Einkommensbedingung.• Einkommensbedingung485

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