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MISSOC Archiv 2003

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Mindestsicherung Tabelle XISpanien Frankreich Irland Island ItalienUnterschiedlich in den einzelnen autonomenRegionen (ComunidadesAutónomas).Außergewöhnliche einmalige Anpassungsleistungim Dezember2002: € 152,45 für eine allein stehendePerson, abhängig von derZusammensetzung des Haushalts.Besondere Zulagen können fürMieten und Hypothekenzinsen oderan Personen gewährt werden, dieaufgrund einer Krankheit außergewöhnlichhohe Heizkosten habenoder denen aus medizinischenGründen eine Diät verordnet wurde.Hilfe bei außergewöhnlichem Bedarf(Exceptional Needs Payments) sollHärten aufgrund notwendiger einmaligerund außergewöhnlicher Ausgabenmildern. Zahlungen können fürdie wesentliche Haushaltsausstattung,für Beerdigungskosten und fürandere größere unvorhersehbareAusgaben geleistet werden. Die Gewährungliegt im Ermessen der Gesundheitsbehörde(Health Board).Hilfe bei dringendem Bedarf (UrgentNeeds Payments) kann Personen gewährtwerden, die sonst keinen Sozialhilfeanspruchhaben. In der Regelsoll diese Hilfe den unmittelbarenBedarf wie etwa an Ernährung oderBekleidung nach einem Brand odernach Hochwasser decken.Soziale Dienste lokaler Behörden:Zu Wohngeld und zu Beihilfen fürTagespflege siehe Tabelle IX “Familienleistungen”.Die lokalen Behördenhaben unterschiedliche Regeln,doch alle berücksichtigen besondereund nicht vorhersehbare Situationen(siehe unten “Weitere nicht beitragsabhängigeMinima”).Staatliche Sozialhilfe:• Alleinerziehendenbeihilfe (mæðralaun),siehe Tabelle IX.• Rente für Kinder in Ausbildung(barnalífeyrir vegna skólanáms),siehe Tabelle IX.• Häusliches Pflegegeld (umönnunargreiðslur),siehe Tabelle IX.• Sterbegeld (dánarbætur), siehe TabelleVII.• Rehabilitationsbeihilfe (endurhæfingarlífeyrir),siehe Tabelle V.• Haushaltszulage für Alleinstehende(heimilisuppbót) und sonstige Zulagen(frekari uppbætur), siehe TabellenV und VI.• Ehefrauenzulage (makabætur) fürFrauen von Rentnern in besonderenLebenslagen.• Beihilfe zum Kauf eines Kraftfahrzeugs.• Beihilfe zu den Betriebskosten einesKraftfahrzeugs.• Erstattung erheblicher Gesundheitsaufwendungen.Regional unterschiedliche Regelungen.2. Besondere Zulagen undeinmalige LeistungenDie Mindestsicherung wird pro unterhaltsberechtigtemFamilienmitgliederhöht. Die Zuschläge variieren inden autonomen Regionen (ComunidadesAutónomas).Das Garantierte Mindesteinkommen(Revenu Minimum d'Insertion, RMI)schließt den Bedarf unterhaltsberechtigteKinder ein.Kindergeld (Child Benefit) wird unabhängiggewährt und berührt nichtden Anspruch auf Sozialhilfeleistungenfür abhängige Personen.Soziale Dienste lokaler Behörden:Allgemeine Familienleistungen werdengewährt, aber bei der Bestimmungdes Bedarfs angerechnet(siehe oben).Staatliche Sozialhilfe:Allgemeine Familienleistungen werdenneben der Sozialhilfe gewährt.Die Familienleistungen und das "minimovitale" werden unabhängig voneinandergewährt. Der Anspruch aufFamilienleistungen besteht bei Personen,die Einkommen aus einer Erwerbstätigkeitnachweisen können.3. Mindestsicherung undFamilienleistungen563

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