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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle I FinanzierungLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich3. Krankheit und Mutterschaft:Geldleistungen• Versicherter:Beiträge werden in festen Beträgenoder Lohnprozenten erhoben.• Arbeitgeber:Die Hälfte des Beitrages ihrer Arbeitnehmer.Beitragsbemessungsgrenze:CHF 106.800 (€ 73.513) pro Jahr.Arbeiter:4,70% insgesamt, davon2,35% Arbeitnehmer,2,35% Arbeitgeber.• Angestellte:0,24% insgesamt, davon0,12% Arbeitnehmer,0,12% Arbeitgeber.Beitragsbemessungsgrenze p.a.:€ 79.348,20. Die unterschiedlichenBeitragssätze der Arbeiter und Angestelltenresultieren daraus, dassAngestellte im Monat des Beginnsder Krankheit und in den anschließendendrei Monaten Anspruch aufGehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeberhaben und Geldleistungender Krankenversicherung erst nachdieser Periode gewährt werden.Leistungen nach dem Krankengeldgesetz(Ziektewet, ZW) werden ausdem Fonds für soziale Abfindungszahlungen(Wachtgeldfonds, Wgf) derAusführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen(Uitvoeringsinstituutwerknemersverzekeringen, UWV)und dem Allgemeinen Arbeitslosenfonds(Algemeen werkloosheidsfonds,Awf) finanziert. Beiträge sind in denunter "Arbeitslosigkeit" aufgeführtenSätzen enthalten.Im Globalbeitrag der Arbeitgeberenthalten.In den unter "Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen" aufgeführtenBeiträgen enthalten.4. Pflege Kein eigenständiges Sicherungssystem.Sonderbeitrag der Versicherten inHöhe von 1%.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Keine Beiträge, steuerfinanziert.68

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