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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VSpanien Frankreich Irland Island ItalienLeistungen zur Wiedereingliederung:Medizinische Behandlung (funktionelleRehabilitation, Berufsberatung,Berufsausbildung (berufliche Rehabilitationoder Umschulung).Rehabilitationsbeihilfe (subsidio de recuperación)für Personen, die keineLeistungen für vorübergehende Arbeitsunfähigkeiterhalten.Vorrang bei der Beschäftigung in bestimmtenSituationen.Berufliche Umschulung im Betrieboder in Spezialeinrichtungen der beruflichenRehabilitation bei entsprechenderEignung unter Kostenbeteiligungder Kassen der Sozialen Sicherheitbei vollständiger oder teilweiserWeiterzahlung der Rente.Empfänger einer Invaliditätsrente(Invalidity pension) dürfen mit Genehmigungzu Rehabilitations- odertherapeutischen Zwecken eine Tätigkeitausüben oder an einer Umschulungsmaßnahmeteilnehmen.• Vor der Feststellung der Invaliditäthat ein Antragsteller an einer geeignetenReha-Maßnahme teilzunehmen.Eine Rehabilitationsbeihilfe(endurhæfingarlífeyrir) kannnach Ende des Krankengelds biszur Feststellung der Invalidität gewährtwerden.• Die staatliche Sozialversicherungsanstalt(Tryggingastofnun ríkisins)kann ferner Vereinbarungen mitUnternehmen über die Beschäftigungvon behinderten Empfängernvon Sozialleistungen treffen. DieSozialversicherungsanstalt erstattet25% bis 75% der Lohnkosten.Während der Beschäftigung werdendie Renten gekürzt.• Medizinische Hilfsmittel, siehe TabelleII "Krankheit - Sachleistungen".• Ferner gibt es eine Reihe von Hilfennach dem Behindertengesetz.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Der Rentenfonds kann die Teilnahmeeines Versicherten, der eineInvaliditätsrente (örorkulífeyrir) beantragthat, an einer Rehabilitationsmaßnahmeverlangen.Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit(Istituto Nazionale della previdenzasociale, INPS) kann zur Vermeidungvon Erwerbsunfähigkeit bzw.zur Rehabilitation und Wiederherstellungder Arbeitsfähigkeit medizinischeMaßnahmen veranlassen.Eine stationäre Behandlung wird vollvon der Region getragen.Berufliche Wiedereingliederung1. Rehabilitation,UmschulungBehinderten kann ein Kontingent vongeeigneten Arbeitsplätzen vorbehaltenwerden. In Betrieben mit mehrals 50 Dauerbeschäftigten 2% derArbeitsplätze.Die Arbeitgeberbeiträge zur SozialenSicherheit können bei Beschäftigungvon behinderten Arbeitnehmern ermäßigtwerden. Betriebliche Plänezur Errichtung von geschütztenWerkstätten und Einrichtung von behindertengerechtenArbeitsplätzenwerden durch Zuschüsse oder Steuer-/Beitragserleichterungenunterstützt.Beschäftigungsvorrang für Behindertein Unternehmen mit mindestens20 Arbeitnehmern in Höhe von6% des gesamten Personalbestands.Ähnliche Maßnahmen existierenschon lange für Kriegsversehrtesowie andere Gruppen Körpergeschädigter.Die Behörden weisen bis zu 3% dergeeigneten Arbeitsstellen den Behindertenzu.Öffentliche Behörden müssen behindertenPersonen bei gleicherQualifikation Vorrang geben.Beschäftigungsquote von Behindertenin Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten(1 Behinderter je 50 Arbeitnehmer).Eine Minderung der Erwerbsfähigkeitum mindestens 40%ist Voraussetzung für eine solchegarantierte Beschäftigung.2. Bevorzugte Beschäftigungvon Behinderten263

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