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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle I FinanzierungLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichBeteiligung des Staates1. Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen• Beiträge an die Versicherungsträger.• Beiträge an Vertragsspitäler.• Einkommensabhängige Beiträgean die Prämien einkommensschwacherPersonen im Hausarztsystem(Prämienverbilligung).• Prämienbefreiung für Kinder imHausarztsystem.• Beiträge an die Prämie der Arbeitslosen.Der Staat trägt 37% der auf dieSachleistungen im Krankheitsfall entfallendenBeiträge.Der Staat übernimmt die pauschalenLeistungen bei Mutterschaft für normaleGeburten in voller Höhe.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Das Risiko ist durch dieKrankenversicherung gedeckt.Sachleistungen werden überwiegenddurch die Gemeinden und den Staatfinanziert.Generell: keine Beteiligung desStaates.Krankenanstalten:Beteiligung des Staates.50% der Kosten für Jugendlichenuntersuchungenwerden vom Bundgetragen.2. Krankheit und Mutterschaft:GeldleistungenDer Staat übernimmt die Mutterschaftszulagenin voller Höhe.Der Staat trägt 10% der auf dieGeldleistungen bei Krankheit entfallendenBeiträge.Der Staat trägt die Geldleistungenbei Mutterschaft in voller Höhe.Keine Beteiligung des Staates.Der Staat finanziert die pauschaleMutterschaftsbeihilfe (engangsstønadved fødsel) an nicht erwerbstätigeFrauen.70% der Aufwendungen für das Wochengeldwerden vom Familienlastenausgleichsfondsersetzt.3. Pflege Kein eigenständiges Sicherungssystem.Beitrag des Staates in Höhe von45% der gesamten Ausgaben derPflegeversicherung.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Das Risiko wird durch dieKrankenversicherungen gedeckt.Von den Kommunen finanziert.Voll vom Staat finanziert.92

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