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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle III Krankheit - GeldleistungenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich• Andere LeistungenPflegegeld: Bei einer ärztlichen Bestätigung,dass ohne häusliche PflegeAufenthalt und Pflege in einer HeiloderPflegeanstalt nötig wäre.Leistung richtet sich nach dem Gradder Pflegebedürftigkeit (maximalCHF 100 (€ 69) täglich).Bei Krankheit eines Kindes unter 16Jahren wird aus Familiengründen einzusätzlicher Urlaub von zwei Tagenim Jahr gewährt.Liegen 70% des Tageslohnes unterdem Existenzminimum, kann nachdem Gesetz über Ergänzungsleistungen(Toeslagenwet, TW) ein Zuschlagbewilligt werden (Bedürftigkeitsnachweis).Der Zuschlag beträgthöchstens 30% des Mindesteinkommensfür Paare, 27% des Mindesteinkommensfür Alleinerziehendeund 21% für Alleinstehende. Für Alleinstehendeunter 23 Jahren geltenniedrigere Sätze (siehe Tabelle XI).Volles Tagegeld im Falle der Unterbrechungder Arbeit aufgrund von:• Pflege eines kranken Kindes unter12 Jahren (unter 18 bei behindertenoder chronisch kranken Kindern).Maximum von 10 Tagen im Kalenderjahrpro Elternteil oder 20 Tagenfür Alleinerziehende, 20 bzw. 40Tage bei einem behinderten oderchronisch kranken Kind. Die Leistungwird vom Arbeitgeber gezahlt,der einen Rückerstattungsanspruchhat, falls die Arbeit für mehr als 10Tage im Kalenderjahr unterbrochenwird oder das Kind älter als 12Jahre ist.• Versorgung eines Kindes bei Erkrankungder Person, die das Kindüblicherweise versorgt. Gleiche Altersgrenzenwie oben. Die Tage derArbeitsunterbrechung werden aufobige Grenzen angerechnet.• Pflege eines stationär behandeltenKindes. Tagegeld ab dem 8. Tagder Krankenhausunterbringung und,falls notwendig, für einige Zeit danach.• Pflege eines Kindes unter 18 Jahren(keine Altersgrenze bei geistiger Behinderung),das an einer lebensgefährlichenoder sonstigen schwerenKrankheit leidet. Die Leistung erfolgtab dem 1. Tag, unabhängig davon,ob das Kind in einem Krankenhausoder zu Hause gepflegt wird.• Häusliche Pflege eines nahen Verwandtenin terminaler Phase. DieLeistung ist auf maximal 20 Tage (4Wochen) begrenzt.Keine sonstigen Leistungen.180

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