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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Tabelle VIIISpanien Frankreich Irland Island ItalienJede Körperverletzung, die der Arbeitnehmerinfolge oder während dervon ihm für Rechnung eines Drittenausgeübten Arbeit erleidet, und alleKrankheiten, die nicht als Berufskrankheitenbezeichnet werden unddie sich der Arbeitnehmer bei derAusübung seiner Berufstätigkeit zugezogenhat.Jeder Unfall gleich aus welcher Ursacheaufgrund oder im Zusammenhangmit der Beschäftigung.Verletzung durch Arbeitsunfall einschließlichder durch einen solchenUnfall verursachten Krankheitenoder eine definierte Berufskrankheit,die während einer versicherungspflichtigenBeschäftigung eingetretenist.Unfälle während der Arbeit, Ausbildung,Rettungsaktionen und sportlichemTraining, vorausgesetzt, dieverletzte Person ist versichert.Unfall aufgrund einer gewaltsamenEinwirkung in Zusammenhang mitder Arbeit.Deckungsbereich1. ArbeitsunfälleWegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle zwischen Arbeitsplatzund Wohnstätte begründen im Allgemeinenkeinen Anspruch. Ausnahmesind unvermeidbare Benutzungextrem langer oder schlechter undgefährlicher Wege; Transport vonschweren Arbeitsgeräten; Hafenboote,unternehmensspezifische Transportmittelusw.2. WegeunfälleListe der Berufskrankheiten in Verbindungmit den diese verursachendenTätigkeiten (Königliche VerordnungNr. 1955 vom 12. Mai 1978).Krankheiten, die nicht in der Listegenannt werden, sind nur gedeckt,wenn sie als Arbeitsunfall gelten,d.h. als bei der Ausübung der Arbeitzugezogene und ausschließlichdurch die Arbeit verursachte Krankheitanerkannt werden.Eine Berufskrankheit wird angenommen,wenn die Krankheit in einer der98 Listen mit Berufskrankheiten imAnhang zum IV. Buch des Sozialgesetzbuchs(Code de la sécurité sociale)aufgeführt ist.Gemischtes System.56 Krankheiten sind in einer Listeaufgeführt.Nachweissystem: Infektionen deroberen Atemwege, Dermatitis undPneumokoniosis, die auf Mineralstaubzurückzuführen sind und dienicht in der Liste der Berufskrankheitenaufgenommen sind, müssenals berufsbedingt nachgewiesenwerden.Krankheiten, die durch Auswirkungenvon giftigen Stoffen, Strahlungoder ähnlichen Umständen, die einigeTage andauern und mit der Beschäftigungzusammenhängen, hervorgerufenwerden.Mischung aus Listensystem undNachweissystem.Liste von 58 Berufskrankheiten fürdie Industrie und 27 für die Landwirtschaft.Ferner gesonderte Regelungfür Silikose und Asbestose (GesetzNr. 780 vom 27. Dezember 1975).Auch für nicht in der Liste aufgeführteKrankheiten sind Leistungenmöglich.Mischung aus Listen- und Nachweissystem.3. Berufskrankheiten381

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