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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VI AlterLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichBesteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungen1. Säule:Renten unterliegen der Besteuerung.Ergänzungsleistungen sind steuerfrei.2. Säule:Altersleistungen (Renten und Kapitalleistungen)unterliegen der Besteuerung.Bei der Besteuerung sind die Lohnersatzleistungender Sozialversicherungdem Arbeitseinkommen gleichgestellt.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Renten unterliegen der Besteuerung. Renten unterliegen der Besteuerung.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungBesteuerung erfolgt ab einem Jahreseinkommenvon CHF 24.000(€ 16.520).Bei den Renten der 1. Säule wird einFreibetrag von 70% gewährt.Bei Altersleistungen der 2. Säulewird je nach Grad der Finanzierungdurch den Vorsorgenehmer ein Freibetragvon 20%, 25% oder 30% (inAusnahmefällen 35%) gewährt.Erwerbstätigen und Rentenempfängernwerden dieselben spezifischenSteuerermäßigungen eingeräumt.Progressive Einkommensteuer. Inder Regel Besteuerung bei Überschreitungdes festgesetzten Mindesteinkommens.Für Rentner gelten Sonderregeln zurSteuererleichterung. Bezieher einervollen Mindestrente zahlen wederSteuern noch Sozialabgaben.Die Steuer wird auf das Einkommennach Abzug der Beiträge zur Krankenversicherungangewendet.Die individuelle Steuerhöhe hängt insbesonderevon den jeweils anzuwendendenAbsetzbeträgen ab. So ist einallgemeiner Steuerabsetzbetrag inder Höhe von bis zu € 887 jährlichvorgesehen, dessen konkrete Höhevom Einkommen des Steuerpflichtigenabhängt; weiters Absetzbeträgefür Arbeitnehmer von jährlich € 54und ein Alleinverdiener/ Alleinerzieherabsetzbetragvon € 364 sowie einPensionistenabsetzbetrag von bis zu€ 400, der sich ab einem Einkommenvon € 16.715 jährlich vermindert undbei einem Einkommen von € 21.800jährlich gänzlich entfällt. Die Absetzbeträgewerden von der jährlichenSteuerschuld abgezogen.3. Sozialabgabenvon der RenteKeine Sozialabgaben.Beitragserhebung für Sachleistungenbei Krankheit und für die Pflegeversicherung.Von der Rente werden Beiträgenach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz(Algemene nabestaandenwet,Anw), dem Allgemeinen Gesetzüber außergewöhnliche Krankheitskosten(Algemene wet bijzondere ziektekosten,AWBZ) und in einigen Fällennach dem Krankenversicherungsgesetz(Ziekenfondswet, ZFW) abgezogen.Rentner zahlen einen ermäßigtenBeitrag zur sozialen Sicherung von3% (für Sachleistungen bei Krankheit).Dieser Satz gilt auch für Erwerbseinkommenvon Rentnern ab 70 Jahren.3,75% Krankenversicherungsbeitrag.330

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