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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle II Krankheit - SachleistungenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich4. Arzneimittel Von einem Arzt verordnete Arzneimittelauf der Spezialitätenliste (inkl.diesen Arzneimitteln therapeutischgleichwertigen Medikamenten).Kostenbeteiligung: siehe Punkt 1."Ärztliche Behandlung“.Erstattung unterschiedlich je nachKategorie der Arzneimittel:• Arzneimittel mit normalemErstattungssatz: 80%• Arzneimittel mit Vorzugssatz: 100%• Arzneimittel mit reduziertemErstattungssatz: 40%• Nicht erstattungsfähige Arzneimittelund Präparate.Einschreibung des Versicherten beieiner Vertragsapotheke der Krankenkasse.Sachleistungen. Der Versicherte hatohne Selbstbeteiligung Anspruch aufein qualitativ hochwertiges Sortimentvon Arzneimitteln. Darüber hinauskönnen sonstige Arzneimittel verabreichtwerden, die von der Krankenkassebis zur Höhe des Durchschnittspreisesder entsprechendenStandardpackung eines vergleichbarenMedikaments des klassifiziertenSortiments gezahlt werden, Mehrkostensind selbst zu tragen.• Weniger wichtige Medikamente:Der Patient trägt die Kosten auchbei ärztlicher Verordnung ganz.• Wichtige Arzneimittel: Für verordneteArzneimittel, die auf der Listewichtiger Medikamente aufgeführtsind, trägt der Patient eine Selbstbeteiligungvon 36% der Kosten biszur Grenze von NOK 400 (€ 55) imQuartal. Die Volksversicherung(folketrygden) zahlt - normalerweiseaufgrund direkter Regelungen mitden Apotheken - die restlichenKosten. Rentner, die eine Mindestrenteaufgrund von Alter oder Invaliditätbeziehen, sind von der Kostenbeteiligungbei wichtigen Arznei-und Pflegemitteln befreit.Kostenübernahme für zugelasseneund im Heilmittelverzeichnis angeführteMedikamente (sonstige: chefoderkontrollärztliche Bewilligung)gegen ärztliche Verschreibung. DieRezeptgebühr beträgt € 4,25 proVerschreibung.Keine Rezeptgebühr bei anzeigepflichtigenübertragbaren Krankheitenoder Bedürftigkeit.146

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