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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle V InvaliditätLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich3. Wartezeit 1. Säule:1 Beitragsjahr (für Rentenanspruch).2. Säule:Keine Wartezeit.12 Versicherungsmonate in den 3Jahren vor Beginn der Invalidität.Falls in diese drei Jahre Anrechnungszeitenfallen, wird die Frist entsprechendverlängert. Die Wartezeitentfällt, wenn die Invalidität infolgeeines Unfalls gleich welcher Art odereiner Berufskrankheit, die sich währendder Zeit der Versicherung ereigneten,eingetreten ist.Keine Bedingungen.Invaliditätsrente (uførepensjon): 3 Versicherungsjahreunmittelbar vor Eintrittder Invalidität.Ist diese Bedingung nicht erfüllt,kann ein versicherter ErwerbsunfähigerAnspruch auf eine Rente einJahr nach dem letzten Versicherungsbeginnerwerben, falls er insgesamtnicht mehr als 5 Jahre abVollendung des 16. Lebensjahresaußerhalb des Systems war.Personen, die bei Eintritt der Invaliditätunter 26 Jahre alt und Mitglieddes Volksversicherungssystems waren,sind von der 3-Jahres-Bedingungausgenommen. Diese Bedingunggilt ebenfalls nicht für dieGrundleistung (grunnstønad) und dasPflegegeld (hjelpestønad).Weitere Bedingung für die Zusatzrente(tilleggspensjon): Rentenpunkte(pensjonspoeng) müssen für mindestens3 Jahre erworben sein.Invaliditätsrente:"Ewige Anwartschaft" (siehe TabelleVI "Alter") oder 60 Versicherungsmonateinnerhalb der letzten 120 Kalendermonate(nach Vollendung des 50.Lebensjahres wird die Wartezeit fürjeden nach dem 50. Lebensjahr liegendenMonat um 1 Monat und derBeobachtungszeitraum um jeweils 2Monate angehoben - Maximum mitVollendung des 60. Lebensjahres:180 Versicherungsmonate innerhalbder letzten 360 Kalendermonate).Die Wartezeit ist nicht erforderlich,wenn die Invalidität als Folge einesArbeitsunfalls oder einer Berufskrankheiteintritt, bzw. bei Eintrittnoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres,wenn 6 Versicherungsmonatevorliegen.Leistungen1. Bestimmende Faktorenfür die Rentenhöhe1. Säule:Die Höhe der Rente berechnet sichnach zwei Faktoren, nämlich 1) nachder Beitragsdauer (zur Bestimmungder Rentenskala) und 2) nach demsog. "maßgebenden durchschnittlichenJahreseinkommen" (zur Bestimmungder Rentenhöhe innerhalbder anwendbaren Rentenskala).2. Säule:Höhe des anrechenbaren Lohnes.Anzahl der Versicherungsjahre undangerechneter Zeiten und Summeder versicherten Entgelte.Besondere Zulagen im Falle vorzeitigerInvalidität.WAO: Anfängliche Leistung: Gradder Erwerbsminderung, letztes Arbeitseinkommenund Alter zu Beginndes Leistungsbezugs. FortgesetzteLeistung: Pauschaler Grundbetragplus altersabhängiger Betrag.WAZ: Grad der Erwerbsminderungund eingetretener Einkommensverlust.Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeitentspricht der Grundbetragdem gesetzlichen Mindestlohn.Wajong: Grad der Erwerbsminderungund festgesetzter Grundbetrag (gesetzlicherMindestlohn für jungeMenschen).• Grad der Erwerbsunfähigkeit,• Anzahl der Versicherungsjahre (zurückgelegteZeiten und für die Zukunftzugerechnete Zeiten bis zuinsgesamt 40 Jahren),• Anzahl der Jahre mit Rentenpunkten(zurückgelegte Zeiten und fürdie Zukunft zugerechnete Zeitenbis zu insgesamt 40 Jahren),• Höhe des Erwerbseinkommens(während der besten 20 Jahre, fallsmehr als 20 Jahre vorliegen),• Familiensituation.Höhe des Einkommens und Versicherungsdauer.232

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