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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandTeilarbeitslosigkeit1. DefinitionTage oder halbe Tage, an denen dieErfüllung des Arbeitsvertrages unterbrochenist.Weniger als Vollzeit, Verkürzung derwöchentlichen Arbeitszeit um mindestens7,4 Stunden.Teilarbeitslosigkeit:Verlust einer versicherungspflichtigenBeschäftigung, die neben einerweiteren versicherungspflichtigenBeschäftigung ausgeübt worden istund Suche einer neuen versicherungspflichtigenBeschäftigung.Kurzarbeit:Vorübergehender Arbeitsausfall, derauf wirtschaftlichen Ursachen beruht.Witterungsbedingter Arbeitsausfall:Vorübergehender Arbeitsausfall inBetrieben des Baugewerbes in derSchlechtwetterzeit (1. November bis31. März), der auf Witterungsgründenberuht.Als Teilarbeitslosigkeit gibt die Arbeitslosigkeitaufgrund saisonalerSchwankungen in bestimmten Wirtschaftsbereichen(Bauwesen, Hotels,künstlerische Berufe).Teilarbeitslosigkeit1. Definition2. Bedingungen Siehe "Vollarbeitslosigkeit". Siehe "Vollarbeitslosigkeit". Teilarbeitslosengeld:• Teilarbeitslosigkeit.• Persönliche Meldung der Teilarbeitslosigkeitbeim Arbeitsamt.• Anwartschaftszeit: Der Arbeitslosemuss innerhalb der letzten zweiJahre neben der weiterhin ausgeübtenBeschäftigung mindestenszwölf Monate eine weitere versicherungspflichtigeausgeübt haben.BeschäftigungKurzarbeitergeld:• Unvermeidbarer Arbeitsausfall fürmindestens ein Drittel der Beschäftigtenim Betrieb bei einemEntgeltausfall von mehr als 10%des monatlichen Bruttoentgeltes.• Fortbestand eines ungekündigten,versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.Winterausfallgeld:• Witterungsbedingter Arbeitsausfallbei gewerblichen Arbeitnehmern,die auf einem witterungsabhängigenArbeitsplatz in einem Betriebdes Baugewerbes beschäftigt sind.• Anspruch auf eine tarifliche (betrieblicheoder einzelvertragliche)Winterausfallgeld-Vorausleistungist erschöpft.• Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnisbei Beginn desArbeitsausfalls.Für das Jahr vor der Leistungsgewährungmuss eine bestimmter Anzahlvon Arbeitstagen als Arbeitnehmerbestimmter Gruppen nachgewiesenwerden (mindestens 50 -210 Tage, maximal 240 Versicherungstage).Versicherte, die diese Bedingungenfür eine monatliche Leistung nichterfüllen, können eine Sonderunterstützungbei Arbeitslosigkeit erhalten.2. Bedingungen512

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