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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XI MindestsicherungLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichWeitere Minima (Forts.)Keine anderen besonderen beitragsunabhängigenMindestleistungen.Keine anderen besonderen beitragsunabhängigenMindestleistungen.Besonderes Minimum für bestimmteSelbständige: Gesetz über Einkommensunterstützungfür ältere teilweisebehinderte frühere Selbständige(Wet inkomensvoorziening oudere engedeeltelijk arbeidsongeschikte gewezenzelfstandigen, IOAZ): GarantiertesMindesteinkommen.Anspruchsberechtigt sind:• Selbständige im Alter ab 55 Jahren,die weniger als das für Selbständigefestgelegte garantierteMinimum von € 20.672 im Jahrverdienen und aus diesem Grundgezwungen sind, ihre beruflicheoder gewerbliche Tätigkeit zu beenden.Ein Anspruch besteht nurdann, wenn das durchschnittlicheEinkommen in den letzten 3 Jahrenvor dem Antrag unter dem genanntenMinimum lag und für dieZukunft keine Steigerung erwartetwerden kann. Der Antragstellermuss entweder mindestens 10Jahre selbständig oder nach einervorherigen abhängigen Beschäftigungvon 7 Jahren mindestens 3Jahre selbständig gewesen sein.• Teilweise behinderte Selbständigeunter 65 Jahren, die aufgrund derBehinderung ihre Tätigkeit aufgebenmüssen. Anspruchsberechtigtsind Personen, die eine WAZ-Leistung für einen Behinderungsgradunter 80% beziehen. Der Antragstellermuss mindestens 3Jahre selbständig gewesen sein.Keine anderen besonderen beitragsunabhängigenMindestleistungen.Keine anderen besonderen beitragsunabhängigenMindestleistungen.608

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