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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich5. Kumulationmit anderen Leistungender sozialen SicherungKumulation der Altersrente mit Kurzarbeits-und Insolvenzentschädigungund Arbeitslosenentschädigung.Keine Kumulierung möglich. Siehe "Vollarbeitslosigkeit". Sonstige gekürzte soziale Einkommensersatzleistungenkönnen zusammenmit einem gekürzten Arbeitslosengeld(dagpenger under arbeidsløshet)bezogen werden. So istz.B. ein Bezug von 50% des vollenSatzes des Krankengeldes (sykepenger)und von 50% des Arbeitslosengeldesmöglich.Weiterbildungsgeld:Keine Kumulation mit Krankengeld.6. Kumulationmit ErwerbseinkommenBeteiligung des Arbeitgebers mit20% des Arbeitsausfalls. Auf dierestlichen 80% erbringt die Arbeitslosenversicherungihre Leistungen(80%).Keine Kumulierung möglich. Siehe "Vollarbeitslosigkeit". Erwerbseinkünfte aus den verbleibendenArbeitsstunden sind kumulierbarmit den Leistungen wegenTeilarbeitslosigkeit.Weiterbildungsgeld:Bei Einkommen aus ErwerbstätigkeitKumulation nur bis zur Geringfügigkeitsgrenzevon € 309,38 monatlichunter Hinzurechnung von steuerfreienBezügen und Transfers.522

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