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MISSOC Archiv 2003

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Pflegebedürftigkeit Tabelle XIISpanien Frankreich Irland Island ItalienSiehe oben: häusliche Pflege.Erziehungssonderzulage (complémentd'allocation d'éducation spéciale):Leistung und Zuschlag werden währenddes Aufenthaltes des Kindes inder Familie gewährt.Keine Geldleistungen für teilstationärePflege.Keine Geldleistungen.Regionale Programme:Je nach Region unterschiedliche Regelungen.2. Teilstationäre PflegeSiehe oben: häusliche Pflege.Zulage für ständige Pflege durchDritte (majoration pour aide constanted'une tierce personne): Zahlung biszum Ende des auf die Heimunterbringungfolgenden Kalendermonats.Erziehungssonderzulage (complémentd'allocation d'éducation spéciale):Zahlung bis zum Ende des auf dieHeimunterbringung folgenden Kalendermonats.Ausgleichszahlung für Pflege durchDritte (allocation compensatrice pourl'aide d'une tierce personne): Zahlungwährend der ersten 45 Tage derHeimunterbringung.Pflegeheimbeihilfe (Nursing HomeSubvention):Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit(mittel, hoch und maximal) gibt esdrei unterschiedliche Beihilfesätze(€ 114,30, € 152,40 oder € 190,50pro Woche).Keine Geldleistungen.Regionale Programme:Je nach Region unterschiedliche Regelungen.3. Stationäre Pflege637

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