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MISSOC Archiv 2003

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Mindestsicherung Tabelle XIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes Königreich12 Monate mit automatischer Verlängerung.Nicht anwendbar. Unbegrenzt. Unbegrenzt bzw. so lange, wie esdie Umstände erfordern.Unbeschränkt.Bedingungen1. DauerKeine Bedingungen bezüglich derStaatsangehörigkeit.Nicht anwendbar.Keine Bedingungen bezüglich derStaatsangehörigkeit.Keine Bedingungen bezüglich derStaatsangehörigkeit.Es gibt keine Bedingung hinsichtlichder Staatsangehörigkeit, aber Antragsteller,die im Zeitraum der letzten2 Jahre vor dem Antrag außerhalbdes Vereinigten Königreichsgelebt haben, müssen den Nachweiserbringen, dass sie hier ihren gewöhnlichenWohnsitz haben.2. StaatsangehörigkeitGesetzlicher Wohnsitz im Staatsgebiet.Nicht anwendbar. Ständiger Wohnsitz im Staatsgebiet. Legaler Wohnsitz im Staatsgebiet. Tatsächlicher Aufenthalt im Staatsgebiet.3. WohnsitzAb 18 Jahre bzw. unter 18 Jahre,sofern der Betroffene für mündig erklärtwurde und unterhaltsberechtigteminderjährige Kinder hat oderfalls die Person schwanger ist.Nicht anwendbar.Keine Altersbedingung. In der Praxiserhalten Kinder unter 18 Jahren jedochselten eine individuelle Sozialhilfe,da ihre Eltern unterhaltsverpflichtetsind.Keine Altersbedingung. Sozialhilfewird der Familie als Ganzes gewährt,solange die Eltern unterhaltsverpflichtetsind.Im Allgemeinen ab 18 Jahren. Unterbestimmten Umständen sind auch16- und 17-jährige anspruchsberechtigt.4. Alter545

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