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MISSOC Archiv 2003

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Mindestsicherung Tabelle XISpanien Frankreich Irland Island ItalienDie Leistungen unterliegen der Besteuerung.Das Garantierte Mindesteinkommen(Revenu Minimum d'Insertion, RMI),Familienleistungen und Wohngeldunterliegen nicht der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungenVom Einkommen und der Familiensituationabhängige jährlich festgesetzteGrenze.Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Besteuerung nach allgemeinen Regeln.Im Steuerjahr 2002 (Einkünfte desJahres 2001) werden Einkünfte abISK 809.611 (€ 9.565) besteuert.Jeder einzelne Steuerpflichtige hateinen persönlichen Steuerabsetzbetrag(persónuafsláttur) gegenüber dertariflichen Einkommensteuer desStaates und der Gemeinden vonISK 312.024 (€ 3.686) für das Steuerjahr2002 (Einkünfte des Jahres2001).Nicht anwendbar.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. 3. Sozialabgaben vonGeldleistungen575

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