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MISSOC Archiv 2003

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Finanzierung Tabelle IPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichVoll vom Staat finanziert. • Bundesbeiträge von höchstensCHF 2.314 Mio. (€ 1.593 Mio.) für<strong>2003</strong> an die Kantone zur individuellenPrämienverbilligung für einkommensschwachePersonen, verteiltje nach kantonaler Finanzkraftund Wohnbevölkerung. Die Kantonemüssen den Bundesbeitragaus eigenen Mitteln um einen Mindestbeitragergänzen.• Beiträge der Kantone an die Spitalkosten.Finanzierung durch örtliche Behörden.Der Staat gewährt den Gemeindeneinen Zuschuss für ihre sozialen undGesundheitsdienste in Abhängigkeitvon der Einwohnerzahl, der Altersstruktur,der Arbeitslosenquote undder Mortalitätsrate. Der Staatszuschussdeckt etwa 27% der Ausgaben.Sachleistungen bei Krankheit undMutterschaft werden überwiegendvon den Regionen und Gemeindenfinanziert.Nationaler Gesundheitsdienst (NationalHealth Service, NHS): überwiegendvom Staat finanziert.Beteiligung des Staates1. Krankheit und Mutterschaft:SachleistungenKeine Beteiligung des Staates.Keine Beteiligung der öffentlichenHand.Der Staat trägt die Aufwendungendes Mindest-Tagegeldes und decktdurch Zuschüsse eventuelle Defizite.Im Jahre <strong>2003</strong> deckt der Staat etwa23% der gesamten Ausgaben.Keine Beteiligung des Staates.Das Gesetzliche Krankengeld (StatutorySick Pay) wird von den Arbeitgebernfinanziert (mit Staatszuschussbei außergewöhnlich hohem Krankenstand).Gesetzliches Mutterschaftsgeld (StatutoryMaternity Pay): Der Staat erstattetden Arbeitgebern 92% ihrerAufwendungen. Kleinbetriebe könneneine volle Erstattung zuzüglich4,5% erhalten.2. Krankheit und Mutterschaft:GeldleistungenTeilweise vom Staat finanziert.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Von den Kommunen finanziert.Siehe "Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen".Voll von den Kommunen finanziert. Kein eigenständiges Sicherungssystem.Für schwer behinderte Personenträgt der Staat die Ausgabenfür Pflegebeihilfe (Attendance Allowance),Unterhaltsbeihilfe für Behinderte(Disability Living Allowance) undSchwerbehindertenhilfe (Severe DisablementAllowance).3. Pflege93

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