11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Invalidität Tabelle VSpanien Frankreich Irland Island Italien• Dauernde teilweise (incapacidadpermanente parcial) oder vollständigeBerufsunfähigkeit (incapacidadpermanente total para la profesión habitual):Die Leistungen unterliegender Besteuerung.• Dauernde vollständige Erwerbsunfähigkeit(incapacidad permanenteabsoluta) oder Schwerstbehinderung(Gran invalidez): Die Leistungenunterliegen nicht der Besteuerung.Die Invaliditätsrente (pension d'invalidité)unterliegt nach Abzug von 10%und 20% der Besteuerung.Die Zulage für Pflege durch Dritte(majoration pour l'assistance d'une tiercepersonne) unterliegt nicht der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung(einschl. Zuschläge fürunterhaltsberechtigte Erwachseneund Kinder).Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Die Leistungen unterliegen mit Ausnahmeder Kinderrente (barnalífeyrir)der Besteuerung.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungenBesteuerung nach dem allgemeinenRecht. Keine Sonderregeln für Sozialleistungen.Invaliditätsrente (pension d'invalidité):steuerpflichtig bei Überschreiten derjährlichen Nettoeinkommensgrenzevon:• Alleinstehende € 8.303• Ehepaar ohne Kinder € 12.602• Ehepaar mit 1 Kind € 14.698• Ehepaar mit 2 Kindern € 16.794Unterhalb bestimmter Schwellen erfolgtkeine Besteuerung. DieseSchwelle liegt 2002 bei € 7.600 füreine alleinstehende Person und bei€ 15.200 für ein Paar. Bei Arbeitnehmernerhöhen sich diese Beträge um€ 4.000 für jede beschäftigte Person.Bei Personen ab 65 Jahren werdenJahreseinkünfte unter € 15.000 (alleinstehend)bzw. € 30.000 (verheiratetesPaar) nicht besteuert.Besteuerung nach allgemeinen Regeln.Im Steuerjahr 2002 (Einkünfte desJahres 2001) werden Einkünfte abISK 809.611 (€ 9.565) besteuert.Jeder einzelne Steuerpflichtige hateinen persönlichen Steuerabsetzbetrag(persónuafsláttur) gegenüber dertariflichen Einkommensteuer desStaates und der Gemeinden vonISK 312.024 (€ 3.686) für das Steuerjahr2002. (Einkünfte des Jahres2001).Freibeträge in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.Jährliche Steuerfreigrenze für einealleinstehende Person: € 7.500.Die Besteuerung hängt vom Jahreseinkommender Einzelperson oderFamilie ab. Je nach Einkünften geltenfolgende Sätze:23% bis € 15.000;29% € 15.000 bis € 29.00031% € 29.000 bis € 32.60039% € 32.600 bis € 70.00045% ab € 70.000.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben.Allgemeiner Sozialbeitrag (contributionsociale généralisée, CSG) von6,2% (reduzierter Satz 3,8%) undBeitrag zur Tilgung der Sozialschuld(contribution pour le remboursement dela dette sociale, CRDS) von 0,5%.Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Für 13 Monate sind monatlich € 0,01an das Nationale Ruhestandswerk(Opera nazionale dei pensionati d'Italia,ONPI) zu entrichten.3. Sozialabgabenvon der Rente267

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!