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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XSpanien Frankreich Irland Island Italien• Vorgezogener Ruhestand (64Jahre) mit 100% der Ansprüche.• Nach dem Gesetz für industrielleUmstrukturierung können Arbeitnehmerin bestimmten WirtschaftszweigenLeistungen erhalten, dienicht vom System der Sozialen Sicherung,sondern im Rahmen derUmstrukturierungspläne finanziertwerden. Diese Leistungen sind vonbesonderer Bedeutung für Arbeitnehmer,die zum Zeitpunkt derUmstrukturierung 55 Jahre alt sind.Die Leistungen können bis zum Erreichender Altersgrenze von 65Jahren bezogen werden.• Teilruhestand ab 60 Jahren beientsprechender Kürzung der Altersrente.• Vorruhestandsrente (préretraite):vom Staat finanziert.• Vorruhestandsgeld (allocation deremplacement pour emploi, ARPE):Verpflichtung des Arbeitgebers zurNeueinstellung.• Renten entsprechende Leistung(allocation équivalent retraite): dieLeistung soll älteren Arbeitsloseneinen menschenwürdigen Lebensunterhaltbis zum Rentenbeginn ermöglichen.Vorruhestandsgeld (Pre-RetirementAllowance) für Personen im Alter zwischen55 und 66 Jahren.Keine besonderen Maßnahmen. Keine besonderen Maßnahmen. Leistungen anältere Arbeitslose1. Maßnahmen• Einzelvereinbarung oder besondererTarifvertrag:• Erfüllung der Voraussetzungen fürden Rentenbeginn bei gesetzlichemRentenalter. Sofortige Wiederbesetzungdes frei gewordenenArbeitsplatzes mit einem jungenArbeitnehmer oder Empfänger vonArbeitslosenleistungen.• Ab dem Alter von 55 Jahren:(i) Antrag des Unternehmens beiden zuständigen Behörden, diedie Krisensituation bescheinigen.(ii) Amtliche Bestätigung der Krisedurch die Arbeitsverwaltung.• Ab Vollendung des 62. Lebensjahres:Vorlage eines Umstrukturierungsplansdes betreffenden Unternehmens.Vorruhestandsrente (préretraite):Mindestalter in der Regel 57 Jahre,in Ausnahmefällen 56 Jahre. Nachzuweisensind zehnjährige sozialversicherungspflichtigeBeschäftigung,mindestens ein Jahr ununterbrocheneBetriebszugehörigkeit, keinBezug einer vollen Altersrente.Vorruhestandsgeld (allocation de remplacementpour emploi, ARPE): Im Einvernehmenmit dem Arbeitgeberkönnen Arbeitnehmer ab dem Altervon 58 Jahren (in Sonderfällen ab 55Jahren) bei Nachweis von 160 bis172 Rentenversicherungsquartalen,12-jähriger Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherungund einjährigerBetriebszugehörigkeit aus demArbeitsleben ausscheiden.Renten entsprechende Leistung (allocationéquivalent retraite): Alter unter60 Jahren, Nachweis von 160 Versicherungsquartalen,Einkünfte untereinem bestimmten Niveau.• Die Antragsteller müssen ihre Bedürftigkeitnachweisen und seit 15Monaten oder länger Arbeitslosenhilfe(Unemployment Assistance) beziehen.• Die Bezieher dürfen keine versicherungspflichtigeArbeit ausüben.Keine Maßnahmen vorgesehen. Nicht anwendbar. 2. Bedingungen525

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