11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tabelle X ArbeitslosigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichVollarbeitslosigkeit1. Bedingungen• GrundbedingungenDer Arbeitslose muss:• arbeitslos sein,• die Mindestversicherungszeit (Anwartschaft)erfüllen,• in Liechtenstein Wohnsitz haben,• einen anrechenbaren Arbeitsausfallerlitten haben,• vermittlungsfähig sein,• die Kontrollpflicht erfüllen.Der Arbeitslose muss:• ohne eigenes Verschulden arbeitslossein;• arbeitsfähig sein;• für Arbeit zur Verfügung stehen;• als Arbeitssuchender gemeldetsein;• angemessene Arbeit annehmen.Der Arbeitslose muss:• arbeitsfähig sein und zur Verfügungstehen;• als Arbeitssuchender beim Arbeitsamtgemeldet sein;• keine zumutbare Arbeit abgelehnthaben.• Einkommensverlust aufgrund vonArbeitslosigkeit.• Meldung beim Arbeitsamt (arbeidskontor)als arbeitssuchend.• Erwerbsfähigkeit.• Verfügbarkeit für jede Arbeit oderArbeitsmarktmaßnahme.Der Arbeitslose muss:• der Arbeitsvermittlung zur Verfügungstehen• arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslossein,• die Anwartschaft erfüllt haben und• die Bezugsdauer noch nicht erschöpfthaben.482

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!