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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichInvaliditätsrenten unterliegen derBesteuerung, das Verfahren unterscheidetsich jedoch von dem für Arbeitseinkommen.1.Säule (Grundsystem)/2. Säule (obligatorischeMindestvorsorge):Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Renten werden in voller Höhe wieandere Einkunftsarten besteuert.Empfänger einer geringen Rente habenjedoch Anspruch auf einen speziellenSteuerfreibetrag. Wird nebender Volksrente (Kansaneläke) keinweiteres Einkommen bezogen, so istdas Renteneinkommen somit einkommensteuerfrei.Siehe Punkt 2 imFolgenden. Invaliditätsbeihilfe (Vammaistuki),Pflegegeld für Rentner(Eläkkeensaajien hoitotuki) und Wohngeldfür Rentner (Eläkkeensaajien asumistuki)unterliegen nicht der Besteuerung.Renten unterliegen der Besteuerung.Ausgenommen hiervon sind dieWohnzulage für Rentner (bostadstilläggtill pensionärer), die Behindertenbeihilfe(handikappersättning) undder Teil der Pflegebeihilfe für behinderteKinder (vårdbidrag), mit demspezielle Ausgaben gedeckt werden.Die Geldleistung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit(Long-term incapacitybenefit) unterliegt der Besteuerungaußer für frühere Bezieher des (1995abgeschafften) Invaliditätsgelds (InvalidityBenefit). Pflegebeihilfe (AttendanceAllowance), Unterhaltsbeihilfefür Behinderte (Disability Living Allowance)und die Schwerbehindertenhilfe(Severe Disablement Allowance)unterliegen nicht der Besteuerung.Die Beihilfe für Pflegepersonen (InvalidCare Allowance) unterliegt mitAusnahme der Kinderzulage (ChildDependency Addition) der Besteuerung.Auch Leistungen zum höherenSatz bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeitkönnen steuerbar sein.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungenBesteuerung erst ab einem Jahreseinkommenvon € 10.350,22.Die Besteuerung hängt vom Jahreseinkommender betreffenden Personbzw. ihrer Familie ab.Beginn der Steuerpflicht:• Alleinstehende Person:von CHF 1.483 (€ 1.021)bis CHF 18.852 (€ 12.976)je nach Kanton / Bundessteuer:CHF 20.102 (€ 13.837)• Ehepaar ohne Kinder:von CHF 7.425 (€ 5.111)bis CHF 26.005 (€ 17.900)je nach Kanton / Bundessteuer:CHF 32.508 (€ 22.376).• Ehepaar mit zwei Kindern:von CHF 15.000 (€ 10.325)bis CHF 38.031 (€ 26.178)je nach Kanton / Bundessteuer:CHF 45.662 (€ 31.430).Für Renten gelten folgende vollenjährlichen Steuerfreibeträge:kommunale Steuern:Alleinstehende € 6.640Verheiratete € 5.660Staatssteuern: € 1.490 für Alleinstehendeals auch für Verheiratete.Übersteigt die Rente den vollen Freibetrag,wird dieser um 70% des Differenzbetragesgekürzt. Steuerfreibetrag= voller Freibetrag - 70% (derRente abzgl. des vollen Steuerfreibetrages).Liegt die Rente über denfolgenden Beträgen, entfällt derFreibetrag:kommunale Steuern:Alleinstehende € 16.116Verheiratete € 13.740Staatssteuern: € 3.756Rentner erhalten einen besonderenSteuerfreibetrag in Höhe des1,3969-fachen des Grundbetrags(prisbasbelopp) für Verheiratete bzw.des 1,5749-fachen des Grundbetragsfür Unverheiratete. Übersteigtdas Einkommen diese Grenze, verringertsich der Steuerfreibetrag um66,5% des darüber liegenden Einkommens.In der Regel progressive Einkommensbesteuerungnach Abzug von Freibeträgen.Jährlicher persönlicher Freibetragunter 65 Jahren GBP 4.615 (€ 7.078),zwischen 65 und 74 Jahren GBP 6.100(€ 9.356), ab 75 Jahren GBP 6.370(€ 9.770). Zuschlag für Ehepaare, beidenen ein Partner vor dem 6.4.2001das 65. Lebensjahr vollendet hatte: zwischen65 und 74 Jahren GBP 5.465(€ 8.382), 75 Jahre und älter GBP5.535 (€ 8.489). Die Freibeträge fürEhepaare dürfen maximal zu einerSteuererleichterung von 10% führen.Die höheren Sätze für Personen ab 65Jahren werden jeweils um GBP 1(€ 1,53) reduziert für jedes Einkommenvon GBP 2 (€ 3,07) über der Grenzevon GBP 17.900 (€ 27.454). Dadurchdürfen jedoch die Beträge, die für unter65-jährige gelten, nicht unterschrittenwerden.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben.1.Säule (Grundsystem)/2. Säule (obligatorischeMindestvorsorge):Keine Sozialabgaben.Die Krankenversicherungsprämie fürRentenempfänger beträgt 1,5% dessteuerpflichtigen Einkommens.Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. 3. Sozialabgabenvon der Rente269

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