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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle I FinanzierungBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandFinanzierungsprinzip1. Krankheit und Mutterschaft:SachleistungenBedarfsabhängiger Anteil an den gemeinsamverwalteten Mitteln der sozialenSicherung: Globalbeitrag,pauschaler Staatszuschuss, alternativeFinanzierung (MWSt.).Steuern.Beiträge (Versicherte und Arbeitgeber)und Steuern.Versicherungsbeginn bis 31.12.1992:Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).Versicherungsbeginn ab 1.1.1993:Dreiparteienfinanzierung (Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat).Jährliche Staatszuschüsse an dieInstitutionen der Sozialversicherung.Finanzierungsprinzip1. Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen2. Krankheit und Mutterschaft:GeldleistungenBedarfsabhängiger Anteil an den gemeinsamverwalteten Mitteln der sozialenSicherung: Globalbeitrag,pauschaler Staatszuschuss, alternativeFinanzierung (MWSt.).Steuerfinanziert (jedoch Erstattungder Ausgaben des Staates durch dieArbeitsmarktfonds (Arbejdsmarkedsfonden),die durch Beiträge der Arbeitnehmerund Selbständigen finanziertwerden).Beiträge (Versicherte und Arbeitgeber).Versicherungsbeginn bis 31.12.1992:Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).Versicherungsbeginn ab 1.1.1993:Dreiparteienfinanzierung (Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat).Jährliche Staatszuschüsse an dieInstitutionen der Sozialversicherung.2. Krankheit und Mutterschaft:Geldleistungen3. Pflege Kein eigenständiges Sicherungssystem.Kein eigenständiges Sicherungssystem.Als Teil der GesundheitsundSozialdienste von den Kommunenfinanziert.Beiträge (Versicherte und Arbeitgeber).Kein eigenständiges Sicherungssystem.3. Pflege4. Invalidität Bedarfsabhängiger Anteil an den gemeinsamverwalteten Mitteln der sozialenSicherung: Globalbeitrag,pauschaler Staatszuschuss, alternativeFinanzierung (MWSt.).Steuerfinanziert. Der Staat – dessenAusgaben vom Arbeitsmarktfonds(Arbejdsmarkedsfonden) erstattet werden– trägt 35% der Renten an Personenunter 65 Jahren, die lokalenKommunen tragen 65%.Beiträge (Versicherte und Arbeitgeber)und Steuern.Versicherungsbeginn bis 31.12.1992:Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).Versicherungsbeginn ab 1.1.1993:Dreiparteienfinanzierung (Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat).Jährliche Staatszuschüsse an dieInstitutionen der Sozialversicherung.4. Invalidität5. Alter Bedarfsabhängiger Anteil an den gemeinsamverwalteten Mitteln der sozialenSicherung: Globalbeitrag,pauschaler Staatszuschuss, alternativeFinanzierung (MWSt.).Volksrente (Folkepension):Steuern.Zusatzrente (arbejdsmarkedets tillægspension,ATP):Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).Beiträge (Versicherte und Arbeitgeber)und Steuern.Versicherungsbeginn bis 31.12.1992:Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).Versicherungsbeginn ab 1.1.1993:Dreiparteienfinanzierung (Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat).Jährliche Staatszuschüsse an dieInstitutionen der Sozialversicherung.5. Alter54

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