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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichKumulierung möglich bis zur Höhedes Referenzlohns.1.Säule (Grundsystem)/2. Säule (obligatorischeMindestvorsorge):Erlaubt.Volksrente (Kansaneläke):Nimmt der Rentner eine der früherenTätigkeit ähnliche Arbeit auf, gilt ernicht länger als erwerbsunfähig unddie Rente wird eingestellt. Findet derRentner eine Beschäftigung, so kanndie Rente für 6 - 24 Monate suspendiertwerden. Für die individuell vorgezogeneRente gelten die gleichenRegeln wie bei der Rente aufgrundvon Erwerbstätigkeit.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): In Grenzen ist Erwerbstätigkeitmit Rentenbezug vereinbar.Bei der Invaliditätsrente (Työkyvyttömyyseläke)wird die Vollrente in eineTeilinvaliditätsrente (osatyökyvyttömyyseläke)umgewandelt, wenn der Verdienstzwischen 40% und 60% desder Rente zugrunde liegenden Einkommensbeträgt. Bei Überschreitender Grenze von 60% wird die Renteeingestellt. Bei der individuell vorgezogenenRente wird die Vollrente ineine Teilrente umgewandelt, wennder Verdienst € 224,22 pro Monatübersteigt, jedoch 3/5 des der Rentezugrunde liegenden Einkommensnicht überschreitet. Oberhalb dieserGrenze ruht die Rente für die Dauerder Beschäftigung.Keine Kumulierung möglich. Keine Kumulierung möglich. Kumulationmit Erwerbseinkommen261

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