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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle V InvaliditätBelgien Dänemark Deutschland Griechenland2. Berechnungsmethodebzw. Rentenformeloder Beträge234Normaler Betrag:• 65% des entgangenen Einkommens(mit Höchstgrenze) für Berechtigtemit Unterhaltsverpflichtungen,• 50% für Alleinstehende,• 40% für Mitglieder eines Haushaltsohne Unterhaltsverpflichtungen.Sonderfälle:Alleinlebende oder mit einer anderenPerson zusammenlebende Empfängerohne Unterhaltsverpflichtungenerhalten den Satz von 65% falls einanerkannter Bedarf auf fremde Hilfebei Verrichtungen des täglichen Lebensbesteht.Rentenbeginn ab 1.1.<strong>2003</strong>:Invaliditätsrente (førtidspension):Falls das Einkommen bestimmteGrenzen nicht überschreitet, DKK162.036 (€ 21.817) pro Jahr für alleinlebendePersonen und DKK137.724 (€ 18.543) für nicht allein lebendePersonen.Rentenbeginn bis 31.12.2002:Rente abhängig vom Arbeitsunfähigkeitsgrad:• Arbeitsunfähigkeit von mind. 50%und/oder soziale Gründe: Invaliditätsrente(førtidspension) = Grundbetrag(grundbeløb) + Rentenzulage (pensionstillæg)+ evtl. Frühverrentungsbetrag(førtidsbeløb).• Arbeitsunfähigkeit von 67% bis 99%:mittlere Invaliditätsrente (mellemsteførtidspension) = Grundbetrag + Rentenzulage+ Invaliditätsbetrag(invaliditetsbeløb).• Arbeitsunfähigkeit von 100%: höchsteInvaliditätsrente (højeste førtidspension)= Grundbetrag + Rentenzulage + Invaliditätsbetrag+ Erwerbsunfähigkeitsbetrag(erhvervsudygtighedsbeløb).Grundbetrag (grundbeløb): DKK 54.204(€ 7.298) pro Jahr, sofern das Einkommeneine bestimmte Grenze nichtüberschreitet.Invaliditätsbetrag (invaliditetsbeløb):DKK 26.364 (€ 3.550) pro Jahr. FürVerheiratete: DKK 22.464 (€ 3.025) proJahr und pro Person, wenn beide dieVoraussetzungen für diese Leistungoder die Invaliditätshilfe (invaliditetsydelse)(siehe unten ”Sonstige Leistungen”)erfüllen.Erwerbsunfähigkeitsbetrag (erhvervsudygtighedsbeløb):DKK 36.396 (€ 4.900)pro Jahr. Für Verheiratete DKK 26.328(€ 3.545) pro Jahr und pro Person,wenn beide die Bedingungen erfüllen.Rentenzulage (pensionstillæg): DKK25.464 (€ 3.428) pro Jahr (falls Einkünftedes Rentners und seines Ehepartnersunter einer bestimmtenGrenze). Für alleinstehende Rentnerbeträgt der Zuschlag DKK 54.564(€ 7.347) pro Jahr.Frühverrentungsbetrag (førtidsbeløb):Wenn die Invaliditätsrente von einerPerson unter 60 Jahren bezogen wird,wird ein Frühverrentungsbetrag alsZulage zum Grundbetrag gewährt: DKK13.788 (€ 1.856) pro Jahr.Kleine Zulage für Rentner mit Wohnsitzin Gemeinden mit einem Gemeindesteuersatzüber einer bestimmtenGrenze.Teilweise Erwerbsminderung:PEP x 0,5 x ARVolle Erwerbsminderung:PEP x 1,0 x ARPEP = persönliche Entgeltpunkte:Die Zahl der Entgeltpunkte ergibtsich aus der Höhe der versichertenEntgelte und dem entsprechendenWert für beitragsfreie Zeiten. EinDurchschnittsverdienst erhält für einVersicherungsjahr einen Entgeltpunkt.AR = Aktueller Rentenwert. Der aktuelleRentenwert entspricht der Monatsrente,die ein Durchschnittsverdienerfür ein Jahr Versicherungszeiterhält. Er wird jedes Jahr entsprechendder Entwicklung der Nettolöhneund -gehälter angepasst. Deraktuelle Rentenwert beträgt zurzeit€ 25,86 für die alten Bundesländerund € 22,70 für die neuen Bundesländer.Versicherungsbeginn bis 31.12.92:Prozentsatz des fiktiven Bezugslohnes(siehe unten), der invers zurHöhe des Arbeitsentgelts zwischen70 und 30% liegt. Die Höhe derRente hängt von dem Grad der Erwerbsunfähigkeitab:• Schwere Invalidität (ΒΑΡΙΑ ΑΝΑ-ΠΗΡΙΑ): volle Rente.• Erwerbsunfähigkeit von 50%:Kürzung der Rente um 50%• Erwerbsunfähigkeit von 67%:Kürzung der Rente um 25%.Bei voller Erwerbsunfähigkeit wirddie Rente für die Pflege durch einenDritten um 50% erhöht. Dieser Zuschlagauf die Rente kann jedoch€ 465,80 pro Monat nicht überschreiten.Versicherungsbeginn ab dem 1.1.93:Die Rentenhöhe ist abhängig vonder Anzahl der Versicherungsjahre.Jedes Jahr entspricht 2% des anrechnungsfähigenEinkommens. FürPersonen zwischen 65 und 67 Jahrenwird jedes Versicherungsjahrüber 35 Jahre hinaus mit 3% berücksichtigt.Die Höhe der Rentehängt von dem Grad der Erwerbsunfähigkeitab:• Schwere Invalidität (ΒΑΡΙΑ ΑΝΑ-ΠΗΡΙΑ): volle Rente• Teilinvalidität (ΜΕΡΙΚΗ ΑΝΑ-ΠΗΡΙΑ): 50% der Rente,• Normale Invalidität (ΣΥΝΗΘΗΣΑΝΑΠΗΡΙΑ): 75% der Rente.Bei voller Erwerbsunfähigkeit entsprichtdie Zulage für Pflege durchDritte (ΠΡΟΣΑΥΞΗΣΗ ΣΥΝΤΑΞΗΣΛΟΓΩ ΑΝΑΓΚΗΣ ΒΟΗΘΕΙΑΣ ΤΡΙ-ΤΟΥ ΠΡΟΣΩΠΟΥ) ¼ des monatlichenDurchschnitts des für 1991festgestellten BSP je Einwohner, derjeweils entsprechend der Erhöhungder Beamtenpensionen angepasstwird.2. Berechnungsmethodebzw. Rentenformeloder Beträge

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