11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IRLANDGrundprinzipienIn Irland wird die Absicherung der Selbständigen fürSachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie fürGeldleistungen bei Mutterschaft, im Alter, für Hinterbliebeneund Familienleistungen im Rahmen des allgemeinenSystems erbracht.Landwirte, Handwerker und GewerbetreibendeFinanzierungEs bestehen keine spezifischen Beiträge für Sachleistungenbei Krankheit und Mutterschaft. Allerdings müssenSelbständige wie Arbeitnehmer 2% ihres Einkommensleisten, wenn das Jahreseinkommen € 18.512 übersteigt.Für die Absicherung der Risiken Alter, Mutterschaft undHinterbliebene leisten Selbständige Beiträge in Höhe von3% ohne Beitragsbemessungsgrenze. Eine Minimalzahlungin Höhe von € 254 ist zu leisten. Familienleistungensind steuerfinanziert.Krankheit und Mutterschaft: SachleistungenDie Leistungen werden in Übereinstimmung mit den Vorschriftendes allgemeinen Systems gewährt.Krankheit und Mutterschaft: GeldleistungenEs besteht kein Sicherungssystem für Geldleistungen beiKrankheit. Die Geldleistungen bei Mutterschaft werden inÜbereinstimmung mit den Vorschriften des allgemeinenSystems gewährt.PflegeEs werden Leistungen gemäß des allgemeinen Systemsgewährt. Selbständige erhalten keine Pflegebeihilfe.InvaliditätFür Selbständige besteht keine Absicherung.AlterSelbständige haben Zugang zur (beitragsabhängigen)Altersrente (Old-Age (Contributory) Pension), die inÜbereinstimmung mit den Vorschriften des allgemeinenSystems gewährt wird. Die Rente kann nach Vollendungdes 66. Lebensjahres bezogen werden. Sie basiert aufder Anzahl der geleisteten oder angerechneten Beiträgewährend des gesamten Arbeitslebens. Selbständige habenkeinen Anspruch auf eine Ruhestandsrente (RetirementPension), die nach Vollendung des 65. Lebensjahresgewährt wird.HinterbliebeneDie Leistungen werden in Übereinstimmung mit den Vorschriftendes allgemeinen Systems gewährt.Arbeitsunfälle und BerufskrankheitenFür Selbständige besteht keine Absicherung.FamilienleistungenDie Leistungen werden in Übereinstimmung mit den Vorschriftendes allgemeinen Systems gewährt.ArbeitslosigkeitFür Selbständige besteht keine Absicherung.ISLANDGrundprinzipienIn Island basiert das System der sozialen Sicherung imWesentlichen auf dem Prinzip der Nationalversicherung.Im allgemeinen System wird daher keine Unterscheidungzwischen Arbeitnehmern und Selbständigen getroffen.Somit erfolgt die soziale Absicherung selbständigerLandwirte sowie selbständiger Handwerker und Gewerbetreibenderdurch das allgemeine System. Sie sindebenfalls durch das Zusatzrentensystem abgesichert.Landwirte, Handwerker und GewerbetreibendeFinanzierungDie Vorschriften des allgemeinen Systems und des Zusatzrentensystemsgelten auch für die Finanzierung.Krankheit und Mutterschaft: SachleistungenDie Gewährung von Sachleistungen bei Krankheit undMutterschaft basiert allein auf dem Wohnsitz in Island. Esgilt die Bedingung einer Wartezeit von sechs MonatenAufenthalt in Island. Für Selbständige gelten dieselbenVorschriften wie für Arbeitnehmer.Krankheit und Mutterschaft: GeldleistungenGeldleistungen bei Krankheit und Mutterschaft basierenauf Zeiten des Aufenthaltes und der Erwerbstätigkeit inIsland. Selbständige erhalten dieselben Leistungen wieArbeitnehmer, ohne dass ein Unterschied zwischen denbeiden Gruppen gemacht wird.PflegeEs besteht kein Sondersystem für Pflegebedürftigkeit. Allerdingsbestehen im Fall eines ständigen Bedarfs nachLangzeitpflege oder nach Betreuung oder einer anderenArt der Pflege in einer Einrichtung allgemeine Sicherungssysteme.Zwischen Selbständigen und Arbeitnehmernwird kein Unterschied gemacht.InvaliditätDas Risiko der Invalidität kann durch zwei Systeme abgesichertwerden, d.h. durch das System der Volksrenteund das beschäftigungsabhängige Zusatzrentensystem.Das System der Volksrente sichert Personen im Altervon 16 bis 67 ab, die vor der Antragstellung bereits dreiJahre lang ihren Wohnsitz in Island hatten. Dies gilt sowohlfür Beschäftigte und Selbständige. Im Zusatzrentensystemmuss das Mitglied des Rentenfonds mindestenszwei Jahre lang Beiträge in einen Rentenfonds eingezahlthaben. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer alsauch für Selbständige.AlterDas Risiko des Alters wird durch zwei Systeme abgesichert,d.h. das wohnsitzabhängige System der Volkrenteund das beschäftigungsabhängige Zusatzrentensystem.Das Volksrentensystem sichert Personen ab, die mindestensseit drei Jahren ihren Wohnsitz in Island haben. Dievolle Rente wird gezahlt, wenn die Person mindestens 40Jahre lang im Alter zwischen 16 und 67 Jahren ihrenWohnsitz in Island hatte. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmerals auch Selbständige. Im Zusatzrentensystem gibtes keine Mindestversicherungszeit, eine Rente in vollerHöhe kann nach 40 Beitragsjahren bezogen werden.Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbständige.HinterbliebeneIm Prinzip gilt dasselbe für die Sicherung der Hinterbliebenenwie für die Rentenversicherung. Die Hinterbliebenenvon Selbständigen sind wie die Hinterbliebenen vonArbeitnehmern im Volksrentensystem und im Zusatzrentensystemabgesichert.661

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!