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MISSOC Archiv 2003

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Alter Tabelle VISpanien Frankreich Irland Island ItalienDie Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nach Abzugvon 10% und 20% der Besteuerung.Die Zulage für Pflege durch Dritte(majoration pour l'assistance d'unetierce personne), die zusätzliche Leistung(allocation supplémentaire) sowiedie Rentenzulage von 10% für dieErziehung von mindestens 3 Kindernunterliegen nicht der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung(einschl. Zulagen für unterhaltsberechtigteErwachsene undKinder).Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Mit Ausnahme der Kinderrente(barnalífeyrir) unterliegen die Leistungender Besteuerung.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonRentenleistungenBesteuerung nach dem allgemeinenRecht. Keine Sonderregeln für Sozialleistungen.Besteuerung ab einer bestimmten,steuerpflichtigen Jahresnettoeinkommensgrenze.• Alleinstehende € 8.303• Ehepaar ohne Kinder € 12.602• Ehepaar mit 1 Kind € 14.698• Ehepaar mit 2 Kindern € 16.794Bei Personen ab 65 Jahren werdenJahreseinkünfte unter € 15.000 (alleinstehend)bzw. € 30.000 (verheiratetesPaar) nicht besteuert.Besteuerung nach allgemeinen Regeln.Im Steuerjahr 2002 (Einkünfte desJahres 2001) werden Einkünfte abISK 809.611 (€ 9.565) besteuert.Jeder einzelne Steuerpflichtige hateinen persönlichen Steuerabsetzbetrag(persónuafsláttur) gegenüber dertariflichen Einkommensteuer desStaates und der Gemeinden vonISK 312.024 (€ 3.686) für das Steuerjahr2002. (Einkünfte des Jahres2001).Freibeträge in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.Jährliche Steuerfreigrenze für einealleinstehende Person: € 7.500.Die Besteuerung hängt vom Jahreseinkommender Einzelperson oderFamilie ab. Je nach Einkünften geltenfolgende Sätze:23% bis € 15.00029% € 15.000 bis € 29.00031% € 29.000 bis € 32.60039% € 32.600 bis € 70.00045% ab € 70.000.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben.• Allgemeiner Sozialbeitrag (contributionsociale généralisée, CSG): 6,2%(reduzierter Satz: 3,8%).• Beitrag zur Tilgung der Sozialschuld(contribution pour le remboursementde la dette sociale, CRDS):0,5%.• keine Beiträge auf Grundrenten jedochBeitrag von 1% auf Zusatzrenten.Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Für 13 Monate sind monatlich € 0,01an das Nationale Ruhestandswerk(Opera nazionale dei pensionati d'Italia,ONPI) zu entrichten.3. Sozialabgabenvon der Rente329

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