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MISSOC Archiv 2003

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Alter Tabelle VIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichBezugslohn: durchschnittlicher Monatsverdienstin der gesamten Versicherungszeitbis zu max. 40 Jahren.Bei mehr als 40 Beitragsjahren wirddas Durchschnittseinkommen derbesten 40 Jahre zugrunde gelegt.E/J x 14E = Summe der versicherungspflichtigenEntgelteJ = Anzahl der Versicherungsjahre.Der für die Rentenberechnung zugrundegelegte Verdienst wird wiefolgt indexiert:• Für Entgelte vor dem 31.12.2001:Anpassung entsprechend demVerbraucherpreisindex (ohne Wohnung).• Für Entgelte nach dem 31.12.2001:gewichtete Anpassung an den Verbraucherpreisindex(75%) und anden Index der Lohnentwicklung(25%). Dabei darf die Anpassungdie Entwicklung des Verbraucherpreisindexnicht um mehr als 0,5%übersteigen.1.Säule (Grundsystem):Das durchschnittliche Jahreseinkommensetzt sich zusammen aus:• den Erwerbseinkommen (die Beiträgeder nichterwerbstätigen Personenwerden als Erwerbseinkommengewertet);• den Erziehungsgutschriften undden Betreuungsgutschriften (vgl."4. Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähigebeitragsfreie Zeiten").Die Einkommen der Ehegatten währendder Ehedauer werden zwischenden Ehegatten geteilt (Splitting),wenn die beiden Gatten Anspruchauf die Rente haben, bei Scheidungoder wenn eine Witwe oder ein WitwerAnspruch auf eine Altersrentehaben.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Als versicherter Lohn (= koordinierterLohn) gilt der Lohn zwischenCHF 25.320 (€ 17.428) undCHF 75.960 (€ 52.285).Volksrente (Kansaneläke):Nicht anwendbar.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): Das Arbeitsentgelt, dasbei der Rentenberechnung berücksichtigtwird, basiert auf den Einkünftender letzten 10 Jahre undwird für jedes Beschäftigungsverhältnisgesondert berechnet. Die Anzahlder anrechnungsfähigen Jahrewird ab 1996 stufenweise von zuvor4 auf 10 Jahre angehoben bis ab2005 volle 10 Jahre erreicht sind.Jahre mit einem außergewöhnlichgeringen Jahreseinkommen werdennicht berücksichtigt. Keine Bemessungsgrenze.Siehe oben.Entgeltbezogene Zusatzrente (StateEarnings Related Pension, SERPS):Durchschnittliches indexiertes Einkommen(von 1978 bis zum 5. April2002) zwischen unterer Einkommensgrenze(Lower Earnings Limit,LEL) und oberer Einkommensgrenze(Upper Earnings Limit).Zweite Staatsrente (State Second Pension,S2P):Durchschnittliches indexiertes Einkommenab 2002 zwischen untererEinkommensgrenze (Lower EarningsLimit, LEL) und oberer Einkommensgrenze(Upper Earnings Limit).Für Personen mit Einkommen zwischender unteren Einkommensgrenze(Lower Earnings Limit, LEL)und der Niedrigeinkommensschwelle(Low Earnings Threshold, LET) und füroben unter "Bedingungen" aufgeführtenGruppen (ii) und (iii) erfolgtdie Berechnung aufgrund eines unterstelltenEinkommens in Höhe derNiedrigeinkommensschwelle.3. Referenzeinkommen bzw.BerechnungsgrundlageZeiten der Krankheit, Mutterschaft,Arbeitslosigkeit, des Militärdienstes,Zeiten, in denen Leistungen für beruflicheRisiken bezogen oder dieAufgaben eines Geschworenenwahrgenommen wurden, Kinderbetreuungsurlaub,Zeiten während desWiderstandes.1.Säule (Grundsystem):Erziehungsgutschriften: Jahre, währenddenen die Versicherten die elterlicheSorge über ein oder mehrereweniger als 16 Jahre alte Kinder innehaben;Betreuungsgutschriften:Jahre, während denen die Versichertenhilflose Verwandte in aufoderabsteigender Linie oder Geschwisterim gemeinsamen Haushaltbetreuen.Bei nichterwerbstätigen Ehegattenvon erwerbstätigen Versicherten sowiePersonen, die im Betrieb ihresEhegatten ohne Barlohn mitarbeiten,gelten die eigenen Beiträge als bezahlt,sofern der Ehegatte Beiträgevon mindestens der doppelten Höhedes Mindestbeitrages bezahlt hat.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Keine anrechenbaren bzw.berücksichtigungsfähigen beitragsfreienZeiten.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): Grundsätzlich keine anrechenbarenZeiten. Beträgt die Unterbrechungder Erwerbstätigkeit z.B.aufgrund von Mutterschaft jedochweniger als ein Jahr, wird diesesJahr in den meisten Rentensystemenangerechnet (nicht bei Rentenfür vorübergehend abhängig Beschäftigte,LEL, und bei Renten fürArtisten und bestimmte andere Arbeitnehmergruppen,TaEL). Zeitendes Bezugs von Invaliditätsrente(Työkyvyttömyyseläke) werden voll angerechnet.• Zeiten der Kindererziehung,• Wehrdienst oder gleichgestellteZeiten,• anspruchsberechtigende Einkünftevon Beziehern des einkommensbezogenenAktivitäts-/Krankheitsausgleichs(aktivitets-/sjukersättning),• Leistungen der sozialen Sicherung.Für einige dieser Zeiten ist vorgesehen,dass ein Beitrag zu entrichtenist, wobei der Staat jeweils den Differenzbetragbis zu einem Satz von18,5% zahlt.Grundrente (Basic State Pension):Die Anzahl der für einen vollen Rentenansprucherforderlichen Jahre reduziertsich um jene Jahre (nach1978), in denen zu Hause Kinderbetreut oder kranke oder behinderteMenschen gepflegt wurden ("Schutzder Familienverantwortung", HomeResponsibilities Protection, HRP), darfdadurch jedoch nicht unter 20 Jahresinken. Daneben werden für Zeitenvon Krankheit, Erwerbsunfähigkeitund Arbeitslosigkeit Beiträge angerechnetsowie bei Männern für dieZeit zwischen 60 und 65 Jahren.4. Anrechenbare bzw.berücksichtigungsfähigebeitragsfreie Zeiten303

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