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MISSOC Archiv 2003

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Familienleistungen Tabelle IXSpanien Frankreich Irland Island ItalienLeistung bei Mehrfachgeburt:• 2 Kinder: € 1.768,80• 3 Kinder: € 3.537,60• 4 u. mehr: € 5.306,40Beihilfe zum Schuljahresbeginn (allocationde rentrée scolaire) für Kinderim Alter von 6 bis 18 Jahren:€ 254,57 Pauschalbetrag nach Bedürftigkeitsprüfung.Familienzulage (complément familial)bei Bedürftigkeit: € 144,81 für Familienmit mindestens 3 Kindern über 3Jahren oder unter 21 Jahren.Wohngeld (allocation de logement) fürBezieher einer der verschiedenenFamilienleistungen. Die Beihilfe wirdunter Berücksichtigung der Wohnkosten(innerhalb der festgelegtenGrenzen), der Familiensituation undder Einkommensquellen festgesetzt.Bei geringem Einkommen sind Zuschlägemöglich.Familieneinkommenszulage (FamilyIncome Supplements, FIS):Wöchentliche Geldleistungen fürFamilien mit niedrigem Einkommenund Kindern.Hauptvoraussetzungen:• Mindestens 19 Stunden wöchentlicheArbeitszeit (Arbeitsstundendes Partners können angerechnetwerden);• Mindestens ein anspruchsberechtigtesKind unter 18 Jahren bzw.bei Vollzeitausbildung zwischen 18und 22 Jahren;• Wöchentliches Durchschnittseinkommendarf einen für die Familiengrößefestgelegten Betrag nichtübersteigen. FIS kann auch Alleinerziehendengewährt werden.Leistungsberechnung: Die Höhe derFIS beträgt 60% der Differenz zwischendem Familieneinkommen abzüglichder PRSI-Beiträge und derEinkommensteuer und dem für dieentsprechende Familiengröße vorgesehenenEinkommensfreibetrag.Eine pauschale Rente für Kinder inAusbildung (barnalífeyrir vegna skólanáms)ISK 15.076 (€ 178) pro Monatkann an Jugendliche im Alter von18-20 Jahren gewährt werden, diesich im Studium oder beruflicherAusbildung befinden, wenn mindestensein Elternteil verstorben ist oderAlters- oder Invalidenrente bezieht.Bei Bedürftigkeit kann von den lokalenBehörden Wohngeld (húsaleigubætur)bis zu einem Betrag vonISK 35.000 (€ 414) pro Monat gewährtwerden. Dabei werden dieGröße der Familie, das Einkommenund die Wohnkosten berücksichtigt.Keine sonstigen Leistungen.6. Weitere LeistungenKeine Sonderregelung. Keine Sonderregelung. Keine Sonderregelung. Siehe Tabelle X "Arbeitslosigkeit“. Keine Sonderregelung. Sonderfälle:1. Arbeitslose459

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