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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichFreie Wahl unter den Allgemeinmedizinernbzw. Fachärzten der Gesundheitszentrenoder den Vertragsärzten.Freie Wahl. Der Versicherer übernimmtdie Kosten bis zur Höhe desTarifs, der am Wohn- oder Arbeitsortdes Versicherten oder in deren Umgebunggilt (außer bei Notfällen oderaus medizinischen Gründen).Der Versicherer kann dem Versichertenbei entsprechender Prämienreduktioneine Versicherungsformanbieten, die eine beschränkte Wahlvorsieht (Hausarztsystem, HMO).Öffentliche Krankenhäuser und Gesundheitszentren:Nur begrenzteWahlmöglichkeit.Privatärzte: Freie Wahl.Freie Arztwahl im öffentlichen Gesundheitswesensowie unter den privatenVertragsärzten, die einer regionalenBehörde (landsting) angegliedertsind.Freie Arztwahl, die der Zustimmungdes Arztes bedarf. Findet ein Patientkeinen Arzt, so kann die Stelle fürdie Grundversorgung (Primary CareTrusts) ihn auf die Liste eines Arztessetzen.Leistungen1. Ärztliche Behandlung:• Wahl des ArztesFreie Wahl unter den Allgemeinmedizinernbzw. Fachärzten der Gesundheitszentrenoder den Vertragsärzten.Freie Wahl. Vgl. oben "Wahl desArztes“.Überweisung durch den praktischenArzt ist erforderlich.Direkter Zugang ist grundsätzlichmöglich, doch wird die Überweisungdurch den praktischen Arzt bevorzugt.Durch Überweisung des Hausarztes.Es gibt keinen direkten Zugang zuFachärzten.• Zugang zu FachärztenKeine Honorierung durch den Patienten(staatlicher Gesundheitsdienst).Wenn nichts anderes vereinbart,Honorarzahlung durch den Versichertenund Vergütung durch denVersicherer: System der Kostenerstattung("tiers garant“).Öffentliche Krankenhäuser und Gesundheitszentren:Die Ärzte sind beiden Gemeinden fest angestellt.Privatärzte:Der Patient kommt direkt für die gesamtenArztkosten auf.Der Patient zahlt einen Teil derKosten. Den restlichen Teil erhaltenprivate Ärzte von den regionalen Behörden(landsting).Keine Kostenbeteiligung des Patientenan Leistungen des NationalenGesundheitsdiensts (National HealthService).• Honorarvorschuss durchden Patienten127

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