11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tabelle IX FamilienleistungenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich6. Weitere Leistungen Differenzausgleich: wenn Anspruchauf ausländische Familienzulagenbesteht und die liechtensteinischenZulagen höher wären, so wird derUnterschied als Differenzausgleichausgerichtet (das nationale Rechtsieht hierfür den Wohnsitz als Bedingungvor).Auf einen Elternschaftsurlaub (congéparental) von 6 Monaten hat jedePerson Anspruch, die ihre Erwerbstätigkeitaufgibt, um sich der Erziehungeines Kindes unter 5 Jahren zuwidmen. Anspruch auf Wiederbeschäftigung.Monatliche Entschädigungsleistungvon € 1.651,38.Beihilfe zum Schuljahresbeginn (allocationde rentrée scolaire) für Kinderüber 6 Jahre:• Bei einem Kind6 bis 11 Jahre € 105,07ab 12 Jahren € 150,13• Bei 2 Kindern jeweils6 bis 11 Jahre € 180,17ab 12 Jahren € 225,17• Bei 3 und mehr Kindern jeweils:6 bis 11 Jahre € 255,20ab 12 Jahren € 300,26Keine sonstigen Leistungen.Bei Bedürftigkeitsnachweis gibt esWohngeld (bostøtte) für Familien mitniedrigem Einkommen und Rentner.Wohn- bzw. Mietbeihilfen nach denSozialhilfegesetzen der Bundesländerunter Bedürftigkeitsprüfung (Familienangehörigeerhöhen die Beihilfe).Sonderfälle:1. ArbeitsloseKeine Sonderregelungen im Gesetzüber die Familienzulagen.Siehe auch Tabelle X "Arbeitslosigkeit".Keine Sonderregelung. Keine Sonderregelung. Siehe Tabelle X "Arbeitslosigkeit". Keine Sonderregelung.460

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!